RatgeberMietvertrag digital unterschreiben

Heutzutage gestaltet sich gerade in Ballungszentren die Wohnungssuche als äußerst nervenaufreibend. Immobilienportale im Netz, Online-Bewerbungen oder wie in Pandemiezeiten auch Online-Besichtigungen gehören bereits zur Normalität. 

Das stellt Inhaber oder Geschäftsführer einer Immobilienagentur, -verwaltung und –vermittlung vor weitere Problemfelder: Wie schützt man die eigenen Mitarbeiter:innen gesundheitlich, wie bei der Unterzeichnung eines Mietvertrages, die ja zu den täglichen Geschäftsprozessen gehören? Zudem sind die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen nicht ohne Auswirkungen auf die Immobilienbranche geblieben. Welche Herausforderungen stellen sich und wie können Sie darauf reagieren?

Digitale Transformation in der Immobilienbranche

Durch die zunehmende Digitalisierung müssen Unternehmen Prozesse und Strategien überdenken, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen. Dazu zählt auch die Immobilienbranche. Einfache Ausdrucke sowie Aushänge von inserierten Wohnungen und Häusern genügen schon lange nicht mehr. Inserate und Werbung auf den einschlägigen Immobilienportalen im Netz gehören unlängst zum täglichen Brot von Immobilienagenturen. Und auch die digitale Transformation zwingt zu neuen und optimierten Prozessen.

Namentlich Mitarbeiter:innen im Home-Office, der Remote-Modus, virtuelle Konferenzen und Meetings mit Kunden müssen in Zukunft stärkere Berücksichtigung in der Immobilienbranche finden. Um auf die Anforderungen von New Work, neuen Arbeitsprozessen und den Schutz von Mitarbeiter:innen zu reagieren, müssen sich Geschäftsführer und -inhaber in der Immobilienbranche verstärkt mit der Digitalisierung verschiedener Prozesse auseinandersetzen. Dazu gehört zum Beispiel auch die elektronische Signatur von Mietverträgen.

Erforderliche Signaturform für Mietverträge

Mietverträge nun elektronisch unterzeichnen können bietet über den Infektionsschutz hinausgehende Vorteile. Mit einem kleinen Häkchen AGBs akzeptieren oder mit einem Pen auf dem Tablet unterschreiben. Das sind alles Formen der einfachen elektronischen Signatur. Für einen Mietvertrag allerdings genügt diese Signaturform nicht. Es bedarf der fortgeschrittenen Signatur oder für befristete Mietverträge der qualifizierten Signaturform.

Dabei müssen gewisse Anforderungen nicht nur an die Technologien erfüllt werden.

Aber bereits 2016 hat der Gesetzgeber mit der eIDAS-Verordnung die Verwendung der elektronischen Signatur gesetzlich geregelt. Dies beinhaltet auch die Identifikation und Authentifizierung der Vertragspartner.

 

Weitere Anwendungsfälle elektronischer Signaturen bei Immobilientransaktionen

Neben Mietverträgen können Vertreter der Immobilienbranche in vielen anderen Bereichen ebenfalls von den Vorteilen der elektronischen Signaturform profitieren.

1. Übergabeprotokoll

Ist der Mietvertrag erst einmal unterzeichnet erfolgt bei Mietbeginn oder im anderen Fall bei Mietende die Übergabe der Wohnung. Ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand und gegebenenfalls Mängel der Wohnung festgehalten werden, gehört zum Standard. Auch dieses Übergabeprotokoll lässt sich rechtssicher – etwa auf einem mobilen Endgerät – elektronisch von den Mietparteien signieren.

2. Nebenkostenabrechnung

Die regelmäßige Abrechnung der Nebenkosten gehört zum Berufsalltag von Hausverwaltungen und Immobilienagenturen. Üblich ist die schriftliche Abrechnung, die noch häufig in langwierigen Prozessen manuell erstellt und postalisch verschickt wird. Eine solche Abrechnung kann aber ohne Probleme ebenfalls elektronisch signiert und verschickt werden.

3. Mieterselbstauskunft

Mietinteressenten müssen zunächst einmal eine Selbstauskunft ausfüllen und unterschreiben. Eine solche Auskunft unterliegt keiner Formvorschrift und kann schnell elektronisch signiert werden. Gerade auf dem schnelllebigen Wohnungsmarkt ist das ein klarer Vorteil.

4. Kündigung

Welchen Formalia eine Kündigung zu folgen hat, ist oftmals im Mietvertrag geregelt. Grundsätzlich gibt es aber keine Formvorschriften für die Kündigungen von Mietverträgen. Die Kündigung von Wohnraum unterliegt gesetzlich der Anforderung der Schriftform, aber mittlerweile kann diese ohne Probleme mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auch digital erfolgen.

Vorteile der Verwendung elektronischer Signaturen in der Immobilienbranche

Der Einsatz der elektronischen Signatur in der Immobilienbranche bietet klare Vorteile gegenüber der traditionellen handschriftlichen Signatur:

Zeitersparnis

Die Dokumente müssen nicht erst auf allen Seiten gedruckt, unterschrieben und gescannt werden, sondern können sofort digital signiert und weitergeschickt werden. Vertragspartner können auch gleichzeitig die Dokumente unterzeichnen. Das spart auch Geld!

 

Senken der Fehlerquote

Mit einer entsprechenden Software können Sie Dokumentvorlagen beliebig speichern und wieder verwenden. Das minimiert die Fehlerquote immens.

Dokumentensicherheit

Die elektronischen Kopien der unterzeichneten Mietverträge können sicher in der Cloud gespeichert werden.

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