Neben Mietverträgen können Vertreter der Immobilienbranche in vielen anderen Bereichen ebenfalls von den Vorteilen der elektronischen Signaturform profitieren.
1. Übergabeprotokoll
Ist der Mietvertrag erst einmal unterzeichnet erfolgt bei Mietbeginn oder im anderen Fall bei Mietende die Übergabe der Wohnung. Ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand und gegebenenfalls Mängel der Wohnung festgehalten werden, gehört zum Standard. Auch dieses Übergabeprotokoll lässt sich rechtssicher – etwa auf einem mobilen Endgerät – elektronisch von den Mietparteien signieren.
2. Nebenkostenabrechnung
Die regelmäßige Abrechnung der Nebenkosten gehört zum Berufsalltag von Hausverwaltungen und Immobilienagenturen. Üblich ist die schriftliche Abrechnung, die noch häufig in langwierigen Prozessen manuell erstellt und postalisch verschickt wird. Eine solche Abrechnung kann aber ohne Probleme ebenfalls elektronisch signiert und verschickt werden.

3. Mieterselbstauskunft
Mietinteressenten müssen zunächst einmal eine Selbstauskunft ausfüllen und unterschreiben. Eine solche Auskunft unterliegt keiner Formvorschrift und kann schnell elektronisch signiert werden. Gerade auf dem schnelllebigen Wohnungsmarkt ist das ein klarer Vorteil.
4. Kündigung
Welchen Formalia eine Kündigung zu folgen hat, ist oftmals im Mietvertrag geregelt. Grundsätzlich gibt es aber keine Formvorschriften für die Kündigungen von Mietverträgen. Die Kündigung von Wohnraum unterliegt gesetzlich der Anforderung der Schriftform, aber mittlerweile kann diese ohne Probleme mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auch digital erfolgen.