Swisscom-icon_EU-Trusted

Erfüllen Sie die Anforderungen von eIDAS und ZertES

Erfahren Sie, wie Sie Ihre digitale Signaturplattform rechtlich konform gestalten können

Kontaktieren Sie uns

Rechtliche Anforderungen für digitale Signaturen: Compliance für rechtskräftige Unterschriften

Digitale Signatur Plattformen sind ein wichtiger Bestandteil der modernen Geschäftswelt.

Damit digitale Signaturen rechtlich bindend sind, müssen einige Anforderungen beachten werden, dies umfassen unter anderem: 

  • die Einhaltung geltender elektronischer Signaturgesetze
  • die Identitätsüberprüfung
  • die Sicherheit
  • die langfristige Gültigkeit von Signaturen

Unternehmen, die Signaturplattformen anbieten, müssen diese Anforderungen lückenlos erfüllen.

Die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste der EU (eIDAS) und das schweizerische Bundesgesetz über die elektronischen Signatur (ZertEs) bilden die zwei wichtigsten rechtliche Rahmenbedingungen, die in Europa respektive in der Schweiz gelten.  Ziel der eIDAS ist es, einen einheitlichen Standard für die digitale Unterschrift in der EU zu schaffen und weitere „Vertrauensdienste“ zu etablieren, um bisher analoge Prozesse zu digitalisieren. Das ZertES regelt die Anforderungen an die Qualität der Zertifikate und ihre Verwendung sowie die Voraussetzungen, Rechte und Pflichte von Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die elektronische Signatur in der Schweiz.

Elektronische Signaturgesetze

Elektronische Signaturgesetze

Eine der wichtigsten rechtlichen Anforderungen für digitale Signatur-Plattformen ist die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze bezüglich elektronischen Signaturen. Diese Gesetze variieren je nach Land oder Region, in der die Plattform aktiv ist, und legen fest, welche Arten von elektronischen Signaturen unter welchen Voraussetzungen rechtlich anerkannt sind. Es ist entscheidend, dass eine digitale Signatur-Plattform sicherstellt, dass sie den Anforderungen des jeweils anwendbaren Gesetzes entspricht.

SC2019092400013-1

Identitätsprüfung

Ein wichtiges Thema ist die Identitätsfeststellung. Es muss gewährleistet werden, dass die Person, die das Dokument unterzeichnet, auch tatsächlich diejenige Person ist, für die sie sich ausgibt. Es gibt verschiedene Methoden zur Identitätsüberprüfung, einschliesslich der Verwendung von Personalausweis- oder Reisepass-Scans oder der Überprüfung der Identität über die Nutzung von Biometrie.

SC2019092400097-1

Sicherheit

Digitale Signatur Plattformen müssen sicherstellen, dass die Dokumente und Signaturen sicher aufbewahrt werden, um eine Manipulation oder Fälschung zu verhindern. Es ist wichtig, dass die Plattform sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Dokumente und Signaturen haben und dass die Datenverschlüsselung und andere Sicherheitsmassnahmen den höchsten Marktstandards entsprechen.

Langfristige Gültigkeit von digitalen Signturen

Nachhaltige und langfristige Validierung/ Prüfung von Unterschriften

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei den rechtlichen Anforderungen von digitalen Signatur-Plattformen ist die langfristige Gültigkeit von elektronischen Signaturen. In einigen Anwendungsfällen kann es Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern, bevor ein Dokument wieder aufgerufen wird, um eine Gültigkeit und Validierung der digitalen Signatur des Dokumentes zu prüfen. Digitale Signatur Plattformen müssen sicherstellen, dass ihre Signaturverfahren langfristig bestehen und die Integrität der Dokumente gewahrt bleiben.

Arten von Vertrauensdiensten

Swisscom Trust Services bietet folgende Vertrauensdienste gemäss eIDAS-Verordnung und Zertifizierungsdienste gemäss ZertES an.

Elektronische Signaturen
Mit der elektronischen Signatur ist es möglich, Dokumente einfach und rechtssicher digital zu unterschreiben.
Elektronische Siegel
Ein elektronisches Siegel kann als Behördensiegel oder als Unternehmensstempel genutzt werden.
Elektronische Zeitstempel
Elektronische Zeitstempel weisen nach, dass ein Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer entsprechenden Form vorlag.
Mehr erfahren

Wichtigste Funktionen und Vorteile unserer Dienstleistungen

Swisscom-icon_PDF-Signing
Unterstützung bei der Erstellung von elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln
Swisscom-icon_EU-Check
Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen von eIDAS und ZertEs
Swisscom-icon_Puzzle_Flexibel
Überprüfung und Optimierung Ihrer bestehenden Signaturplattform, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und die User Experience zu verbessern
Swisscom-icon_Partner-Update
Schulungen und Workshops zur rechtlichen Compliance für Mitarbeiter und Führungskräfte

Zertifizierungsdienste und Vertrauensdienste

Das digitale Unterschreiben von Verträgen ist effektiver, kostengünstiger und nachhaltiger als die traditionell papierbasierte Variante der Signatur. Um die Vorteile des sicheren digitalen Unterzeichnens jedoch für sich nutzen zu können, bedarf es der Serviceleistungen von sogenannten Zertifizierungs- respektive Vertrauensdiensteanbietern. Was genau solche Anbieter sind und welche verschiedenen Dienstleistungen sie anbieten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Swisscom-icon_Videoident-finanzintermediar-schweiz
Voraussetzungen für eine Zertifizierungsdiensteanbieterin gemäss ZertES (Schweiz)
Der Zertifizierungsdienst wird nach Art. 3 ZertES von in- oder ausländischen Organisationen erbracht, die entsprechendes Personal mit Fachkenntnissen, Erfahrungen und Qualifikationen nachweisen können und verlässliche und vertrauenswürdige Systeme, wie Signatur- und Siegelerstellungseinheiten betreiben. Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) des Staatssekretariats für Wirtschaft akkreditiert die Stellen, die die Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten anerkennen, die sogenannten Anerkennungsstellen. In der Schweiz ist die KPMG als offizielle Anerkennungsstelle überprüft und anerkannt. Die Liste der anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten wird von der SAS auf ihrer Webseite publiziert. Die Anerkennungsstellen auditieren alle 3 Jahre die Anbieterinnen und prüfen damit regelmässig die Voraussetzungen für das Zertifizierungsdiensteangebot.
Swisscom-icon_Videoident-finanzintermediar-schweiz
Aufgaben einer Anbieterin von Zertifizierungsdiensten nach ZertES (Schweiz)
Eine Anbieterin von Zertifizierungsdiensten stellt geregelte und qualifizierte Zertifikate sowie qualifizierte Zeitstempel aus. Die geregelten Zertifikate können sowohl für natürliche Personen ausgestellt werden, oder für Organisationen, den sogenannten UID (Standard Business Identification Number) Einheiten, die im UID Register der Schweiz gelistet sind. Hierfür generiert, speichert und verwenden die Anbieterinnen private kryptografische Schlüssel im Rahmen einer Public Private Key Infrastructure (PKI) auf sicheren Signatur- und Siegelerstellungseinheiten. Sie können im Rahmen eines Fernsignaturdienstes die privaten Schlüssel für die Signierende auch verwalten. Die Identität und Daten der Signierenden sind im Rahmen der Registrierung für den Service zu überprüfen, die Aufgabe darf auch Art. 9 Ziff. 6 ZertES an einen Dritten delegiert werden (sogenannte „Delegation der Registrierungsstellentätigkeit“). Die Anbieterinnen müssen alle ihre Tätigkeiten dokumentieren, einen Verzeichnisdienst für die Zertifikate bereithalten und z.B. unrechtmässig erlangte Zertifikate ungültig erklären.
Swisscom-icon_EU-Check
Voraussetzungen qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter gemäss eIDAS (EU Raum)

Um als qualifizierter Vertrauensdienstleister zu gelten, müssen nach Artikel 3 (17) der eIDAS-Verordnung, die Vertrauensdienstleister die einschlägigen Anforderungen der eIDAS erfüllen.

Deren Einhaltung wird alle zwei Jahre von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle überprüft und das Ergebnis der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt. Eine Vertrauensliste je EU-Mitgliedstaat sowie ein Gütesiegel validieren die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Auch die Europäische Kommission stellt über das Programm CEF Digital ein Tool zur Verfügung, mit dem jeder die nationalen Vertrauenslisten durchsuchen kann, die sogenannte EU Trusted List.

Swisscom-icon_EU-Check
Aufgaben einer Anbieterin von Vertrauensdiensten nach eIDAS (EU Raum)
Was genau Vertrauensdienste und ihre Aufgaben sind, wird in der EU-Verordnung eIDAS, Artikel 3 (16) genau festgelegt. Hier definiert man den Vertrauensdienst als elektronischen Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird. Ziel der Vertrauensdienste ist es, elektronische Transaktionen sicher im digitalen Raum zu ermöglichen. Vertrauensdiensteanbieter sind also Unternehmen bzw. Organisationen, die sich auf das Anbieten bestimmter elektronischer Dienstleistungen, wie das Erstellen von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zeitstempeln spezialisiert haben.

ZertES: Interessante Gesetze, Verordnungen und Normen für Zertifizierungsdienstleister

Bundesgesetz ZertES

Seit 2014 regelt das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate, kurz „ZertES“, die Anforderungen an die Qualität der Zertifikate und ihre Verwendung sowie die Voraussetzungen, Rechte und Pflichte von Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten. Das ZertES Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die elektronische Signatur in der Schweiz und stellt die handschriftliche Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur gleich.

Verordnung über Zertifizierungsdienste

Die Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate – kurz auch „VZertES“ genannt – ergänzt das Bundesgesetz ZertES mit detaillierteren Regelungen. Diese betreffen unter anderem die Anerkennungsstelle, die notwendigen Voraussetzungen für die Registrierung und Identifizierung von Personen und Organisationen für den Signaturdienst, das Tätigkeitsjournal für die Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten oder die Ungültigkeitserklärung geregelter Zertifikate.

Technische und administrative Vorschriften (TAV)

Die technischen und administrativen Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate, kurz „TAV“, bilden einen Anhang zum VZertES und verweisen hierbei auf die genauen Normen, die Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten einhalten müssen. Es sind im Übrigen die gleichen Normen, die eIDAS Verordnung anzieht: Normen des europäischen Normeninstitutes „ETSI“ (European Telecommunications Standards Institute), aber auch ISO/IEC oder CEN Normen bzw. US-Normen (FIPS).

eIDAS: Interessante Gesetze, Verordnungen und Normen für Vertrauensanbieter

EU Verordnung eIDAS

Die eIDAS Verordnung beschreibt die EU Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt.

Vertrauensdienstanbieter gemäss EU Verordnung eIDAS

Das digitale Unterschreiben von Verträgen ist oftmals viel effektiver und kostengünstiger als die traditionelle papierhafte Variante des Signierens. Um die Vorteile des sicheren digitalen Unterzeichnens jedoch für sich nutzen zu können, bedarf es der Serviceleistungen von sogenannten Vertrauensdiensteanbietern. Was genau Vertrauensdiensteanbieter sind und welche verschiedenen Dienstleistungen sie anbieten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Durchführungs-verordnungen der Europäischen Kommission

Die Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission konkretisieren bestimmte sicherheitstechnische und regulatorische Aspekte der eIDAS-Verordnung. Sie spezifizieren technische Standards, Anforderungen, Normen und Formate. Dazu zählen beispielsweise:

  • Formate für Vertrauenslisten
  • Mindestanforderungen an technische Spezifikationen und Verfahren für Sicherheitsniveaus elektronischer Identifizierungsmittel
  • Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener Siegel
  •  Normen für die Sicherheitsbewertung qualifizierter Signatur- und Siegelerstellungseinheiten
  • Form eines visuellen EU-Vertrauenssiegels für qualifizierte Vertrauensdienste

ETSI Normen

Die konkreten Beschreibungen in den ergänzenden eIDAS-Durchführungsverordnungen nehmen neben CEN und ISO Normen vermehrt Bezug auf diverse ETSI-Normen. ETSI steht für die gemeinnützige Normierungsorganisation European Telecommunications Standards Institute (dt.: Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen). Die Organisation schafft weltweit anwendbare Standards für die Informations- und Kommunikationstechnologie. Weitere Informationen unter: www.etsi.org

Unsere Produkte und Lösungen

Signing Service

  • Cloudbasierter und leicht (über APIs) integrierbarer Fernsignatur Service. 
  • Ermöglicht in Applikationen das rechtsgültige digitale Unterschreiben von Verträgen.
  • eIDAS & ZertES-konform.

Elektronisches Siegel

  • Erfahren Sie hier, was ein elektronisches Siegel ist
  • Welche Arten von elektronischen Siegeln es gibt
  • Wie ein Unternehmen erfolgreich elektronische Siegel einsetzt

Identifikation

  • Rechtsgültige Identifikations- und Registrierungslösung für die elektronische Signatur.
  • Smart Registration Service - Zugriff auf die grösste Auswahl an Identifikationsmethoden am Markt, inkl. FINMA-konforme Videoidentifikation.
  • Schnelle und einfache Integration über APIs.

Authentisierung

  • Was ist eine Zwei-Faktoren-Authentisierung
  • Warum es eine Authentisierungslösung für die elektronische Signatur braucht

Haben wir Ihr Interesse geweckt?