Die Anbindung eines Trust Service Providers an eine Plattformlösung ermöglicht die Einhaltung von Gesetzen im europäischen Rechtsraum, z.B. EU Verordnung eIDAS oder Bundesgesetz ZertES.
Im hochregulierten Finanzsektor müssen wichtige Compliance Aspekte beachtet werden, z.B. FINMA Regularien oder GWG-Konformität. Trust Services nehmen hier eine wichtige Rolle ein.
Durch die Anbindung von Trust Services, können Sie Kunden, rechtsgültige elektronische Signaturen anbieten und dabei wichtige Regularien und Gesetze einhalten.
Die Zusammenarbeit mit einem TSP für Signatur-Plattformen und PaaS-Anbieter bietet viele Vorteile, darunter die Verbesserung der Qualität, Effizienz und Sicherheit ihrer Signatur-Lösungen, die...
Die Einführung einer Signaturplattform erfolgt in kurzer Zeit, da die rechtsgültige elektronische Signatur von einem Vertrauensdiensteanbieter bereits integriert ist.
Die digitale Transformation betrifft alle Bereiche von Unternehmen und auch die HR-Abteilungen bleiben davon nicht unberührt. Die Digitalisierung der eigenen Prozesse bietet eine grosse Chance, die...
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In diesem Bereich finden Sie spannende Interviews und Diskussionen aus diversen Branchen, wie Finance, HR oder Health. Unsere Experten schildern die aktuellen Herausforderungen in Ihren Bereichen,...
Unsere Kunden und Partner haben erfolgreich ihre Prozesse verschlankt und den letzten Schritt zum rechtsgültigen Vertragsabschluss digitalisiert. Wie sie von unseren Lösung für digitale Identität,...
Lernen Sie, was eine elektronische Signatur ist
Welchen Arten der elektronischen Signatur es gibt
Wie ein Dokument elektronisch signiert wird
Cloudbasierter und leicht integrierbarer Fernsignatur Service.
Ermöglicht in Applikationen das rechtsgültige digitale Unterschreiben von Verträgen
eIDAS & ZertES-konform
Erfahren Sie hier, was ein elektronisches Siegel ist
Welche Arten von elektronischen Siegeln es gibt
Wie ein Unternehmen erfolgreich elektronisch siegelt
Cloudbasierte und leicht integrierbare Fernsiegellösung
Ermöglicht in Applikationen das elektronische Siegeln von Dokumenten & Rechnungen
Qualifizierte & fortgeschrittene Siegel
Erfahren Sie, was eine Online-Identitätsprüfung ist
Welche aktuellen Identifikationsmethoden es auf dem Markt gibt
Was die Anwendungsbereiche und Vorteile der Online-Identifikation sind
Rechtsgültige Identifikations- und Registrierungslösung für die elektronische Signatur
Schnelle und einfache Integration
Die besten Identifikationsmethoden am Markt
Verfügbar im Smart Registration Service. Diese Methoden ermöglichen die Registrierung für die rechtsgültige elektronische Signatur gemäss eIDAS und ZertES.
Die Videoidentifikationslösung in Zusammenarbeit mit dem Partner Intrum ermöglicht ein FINMA-konformes Onboarding bei Finanzdienstleistern mit anschliessender qualifizierter elektronischer Signatur.
Einfache und intuitive Face-2-Face Identifikation-Hub für Unternehmen zum Registrieren von Personen für die elektronische Signatur.
Erfahren Sie, was eine Zwei-Faktoren-Authentisierung ist
Warum es eine Authentisierungslösung für die elektronische Signatur benötigt
Sichere Authentisierungslösungen als Freigabe-Methoden für die elektronische Signatur. Diese Methoden sind für qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signaturen zugelassen.
Sie finden hier die häufig gestellten Fragen zu unserem Produkten und Services.
Auf unserem Dev-Hub finden Sie alle wichtigen Informationen über die Nutzung der von Swisscom bereitgestellten Schnittstellen.
Unsere GitHub-Seite enthält Postman-Beispiele und vier Java/C#-basierte Clients für den Signaturservice, die die iText/PDF-Box-Bibliotheken verwenden, sowie das Signaturservice-Wiki.
In unserem Repository finden Sie die Dokumentation über Swisscom CA und PKI, unsere CP/CPS und Nutzungsbestimmungen.
Sie finden hier eine Auswahl an PDF Library Anbieter, die die von Swisscom bereitgestellten Schnittstellen unterstützen.
Hier können Sie Swisscom über potenzielle Sicherheitslücken informieren.
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Unsere Produkte werden in fertige digitale Kundenlösungen integriert und ermöglichen medienbruchfreie Prozesse. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Lösungspartner.
Erfahren Sie, wie Kunden von unseren Lösungen für digitale Identität, sichere Authentifizierung und elektronische Signaturen profitieren. Unsere Kunden sind in diversen Branchen tätig.
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Swisscom Trust Services ist führender Anbieter von Vertrauensdiensten und stellt qualifizierte elektronische Signaturen in den Rechtsräumen der EU und der Schweiz zur Verfügung.
Wir sind ein Team aus mehr als 30 Experten, die innovative, vollständige, gesetzeskonforme und einfach zu integrierende identitätsbasierte und elektronische Signaturdienste anbieten.
Der European Signature Dialog ist eine Vereinigung der wichtigsten europäischen Anbieter von elektronischen Signaturen.
Der eingetragene Verein Bitkom vertritt heute mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen – darunter rund 1.000 leistungsstarke KMUs, über 500 innovative Tech-Startups, nahezu die Hälfte der 40...
Mit rund 1.000 Mitgliedsunternehmen ist eco der grösste Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet eco massgeblich das Internet, fördert neue Technologien, schafft...
Der Competence Center for Applied Security Technology, CAST e.V. bietet vielfältige Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit moderner Informationstechnologien und ist Ansprechpartner für...
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte...
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Wer schon einmal Dokumente digital unterzeichnet hat oder sich im Internet identifizieren musste, ist mit Sicherheit bereits mit der EU-Verordnung eIDAS in Berührung gekommen. Sie ist ein integraler Teil, wenn es um (Rechts-)Sicherheit im Internet geht, denn sie setzt die Standards für die elektronische Identifizierung und andere Vertrauensdienste. Was genau die eIDAS Verordnung ist und welche Auswirkungen sie auf elektronische Transaktionen hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die Abkürzung eIDAS steht für die “electronic Identification, Authentication and trust Services” Verordnung, die seit dem 1. Juli 2016 greift. In dieser EU-Verordnung werden verbindliche Regelungen rund um „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“ festgehalten, an die sich alle Länder innerhalb der Europäischen Union halten müssen. So können einheitliche Rahmenbedingungen im europäischen Raum etabliert werden.
Die eIDAS Verordnung wird als ein weiterer wichtiger Schritt für die EU zur Transformation in einen digitalen Binnenmarkt angesehen. Ziel der Verordnung ist es, einen einheitlichen Standard für die digitale Unterschrift in der EU zu schaffen und weitere „Vertrauensdienste“ zu etablieren, um bisher analoge Prozesse zu digitalisieren. Vertrauenswürdige elektronische Transaktionen können so standardisiert werden und bieten Nutzern eine deutlich höhere Rechtssicherheit. Damit können mehr Bürger, Unternehmen und Behörden diese Prozesse für sich nutzen und so einfach und sicher elektronische Transaktionen über Ländergrenzen hinweg vornehmen.
Die eIDAS Verordnung wird in jedem EU Mitgliedsland durch ein nationales Gesetze umgesetzt, ohne die Inhalte der Verordnung zu ändern (z. B. in Österreich das Signatur- und Vertrauensdienstgesetz (SVG)). Die nationalen Gesetze bestimmen Regelungen und Pflichten, an die sich die Anbieter von Vertrauensdiensten halten müssen. Sie können auch Inhalte spezifizieren, die z. B. in der eIDAS Verordnung nicht genau geregelt sind. Dazu zählt etwa die Aufbewahrungsfristen für Daten, die der Vertrauensdienst bearbeitet. Die so erbrachten Vertrauensdienste müssen in jedem anderen EU-Land anerkannt werden.
Folgende Vertrauensdienste sind hauptsächlich in der eIDAS enthalten:
Mit der qualifizierten elektronischen Signatur können Dokumente rechtssicher und einfach digital unterschrieben werden.
Das qualifizierte elektronische Siegel kann als Unternehmensstempel oder Behördensiegel digital genutzt werden.
Mit dem Zeitstempel kann nachgewiesen werden, dass ein Dokument zu einem ausgewählten Zeitpunkt in einer entsprechenden Form vorlag.
Der Einschreib- und Zustelldienst kann Dokumente sicher übermitteln und dabei den Versand und Empfang nachweisen.
Der Validierungsdienst kann zur Prüfung von elektronischen Siegeln, Zeitstempeln sowie Signaturen eingesetzt werden. Ein Beispiel für so einen Validator ist die Signatur-Prüfung der österreichischen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.
Der Prüf- und Bewahrungsdienst erhält die Beweiskraft von signierten oder mit elektronischen Siegeln versehenen Dokumenten.
Die eIDAS Verordnung birgt einige Vorteile für Bürger und Unternehmen in der Europäischen Union.
Zum einen ist die eIDAS ein grosser Digitalisierungstreiber. Sie ermöglicht den Einsatz von digitale Fernunterschriften, was besonders für das Vertragsmanagement eine wichtige Rolle spielt. So können eine Vielzahl bürokratischer Prozesse, wie die Identifizierung sowie das Unterschreiben von Dokumenten einfach, digital und ohne Medienbruch stattfinden.
Daneben erhöht die eIDAS Verordnung Rechtssicherheit bei elektronischen Signaturen und bietet mit der regulierten Identifizierung über das Internet eine erhöhte Sicherheit bei Transaktionen. Jede qualifizierte elektronische Signatur eines zugelassenen Vertrauensdienstanbieters muss in der gesamten EU anerkannt werden.
Mit der eIDAS Verordnung wird zudem die Rechtsgrundlage für die elektronische Identifizierung sowie für die Vertrauensdienste klargestellt und vereinheitlicht, sodass die Richtlinien für alle eindeutig und transparent sind.
Neben den Vorteilen für die Bürger und Unternehmen der Europäischen Union hat die Einführung der eIDAS Verordnung auch einen positiven Einfluss auf das wirtschaftliche Wachstum der EU und schafft neue Arbeitsplätze.
Die einfache elektronische Signatur ist nach eIDAS eine Bezeichnung für „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet“. So hat die einfache Signatur nur eine relativ geringe Komplexität, wodurch sie nicht sehr sicher ist und keine hohe Beweiskraft hat. Ein typisches Beispiel ist schon ein E-Mail Absender oder eine Bilddatei in einem Worddokument.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist im Gegensatz zur einfachen elektronischen Signatur komplexer und muss höhere Anforderungen erfüllen. So schreibt die eIDAS drei Kriterien vor. Zum einen muss die Signatur einer bestimmten Person zugeordnet sein und muss aufzeigen können, ob Daten nachträglich in dem Dokument geändert wurden. Das dritte Kriterium ist, dass die signierende Person beweisen muss, dass sie die Unterschrift gesetzt hat. Auch hier gibt es eine sehr grosse Bandbreite, was als „Fortgeschrittene elektronische Signatur“ angesehen werden kann oder nicht. Auch diese Signatur untersteht der freien Beweiswürdigung vor Gericht.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach der eIDAS Verordnung gleichwertig zu einer handschriftlichen Unterschrift und hat dementsprechend eine hohe Rechtssicherheit. Die Verordnung gibt anhand von vielen Normen genaue Vorgaben, wie so eine qualifizierte elektronische Signatur aufzubauen ist und welche Registrierungsmethoden für diese Signatur zugelassen sind. Das führt dazu, dass in vielen Jurisdiktionen einen Beweisumkehr stattfindet: Bei einer qualifizierten elektronischen Signatur gehen dann die Gerichte zunächst von der Korrektheit dieser Signatur aus, bis das Gegenteil bewiesen werden konnte.
Die eIDAS Verordnung spielt gerade für das Vertragsmanagement eine besonders grosse Rolle, denn mit ihr ist der Einsatz der Fernsignatur möglich. Durch die EU-Verordnung können die Signaturen von Vertrauensdiensteanbietern zur Verfügung gestellt werden, was die Signaturerstellung einfach und schnell an jedem Gerät möglich macht.
Bevor eine Person aus der Ferne signieren kann, muss diese sich einmalig identifizieren und ein Authentisierungsmittel für die digitale Willensbekundung registrieren lassen. Für das Signieren eines Dokumentes gibt die Person durch das Authentisierungsmittel (z. B. über eine App mit Fingerprint) die Signatur frei.
05.09.2023
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07.08.2023
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04.08.2023
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31.07.2023
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