Unsere Welt wird immer digitaler. Die Geschäftswelt verlagert ihre Businessaktivitäten in den digitalen Raum, da Mitarbeitende zunehmend ihren Job im Home Office ausführen. Auch im Privatleben spielen sich viele alltägliche Dinge im Internet ab: Wir kaufen Kleidung, Lebensmittel oder Elektrogeräte online und erledigen unsere Bankangelegenheiten und Behördengänge am liebsten von zu Hause aus, ohne den unnötigen Schritt in eine Filiale aufzuwenden. Eine Schwachstelle im digitalen Bereich findet sich nach wie vor beim Abschliessen von online Verträgen mit der eigen händischen Unterschrift, denn diese erfolgt meistens noch auf Papier. Hier kann die qualifizierte elektronische Signatur (kurz: QES) Abhilfe leisten. Dieser Ratgeber informiert Sie über die wichtigen Eigenschaften, Vorteile einer QES und wie Sie angewendet werden kann.
Generell wird die qualifizierte elektronische Signatur in dem digitalen Public-Private Key Verfahren erstellt. Auch die EU-Verordnung eIDAS, die den gesetzlichen Rahmen von elektronischen Signaturen und Vertrauensdiensten in der EU regelt, bestimmt wesentliche Anforderungen an eine QES und beschreibt im Artikel 3 Nr. 10 elektronische Signaturen als “Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet”. Die QES soll gemäss eIDAS Verordnung diese Anforderungen erfüllen. Die QES soll:
- einer Person eindeutig zugeordnet werden können,
- die eindeutige Identifizierung der Person ermöglichen,
- durch einen Vetrauensdiensteanbieter, wie Swisscom Trust Services, erstellt werden
- auf einem qualifizierten elektronischen Zertifikat beruhen, und
- nachweisen, dass das Dokument nach Anbringen der Signatur nicht verändert werden kann.