Durch die elektronische Signatur auf digitalen Dokumenten können Kosten gespart, effektiver gearbeitet und ein Medienbruch vermeidet werden. Um die Vorteile des sicheren elektronischen Signierens in der Schweiz für sich nutzen zu können, bedarf es die Serviceleistungen einer sogenannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, unterliegt das Land somit nicht der eIDAS Verordnung, sondern regelt in einem eigenständigen Bundesgesetz, dem sog. ZertES-Gesetz, die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität und Anwendung von elektronischen Zertifikaten, u.a. im Bereich der elektronischen Signatur und die Anforderungen an Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten. Was genau Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten sind, welche verschiedenen Dienstleistungen sie anbieten und welche rechtlichen Rahmenbedingen für sie gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Zertifizierungsdienst hat allgemein die Aufgabe, in einer elektronischen Umgebung Daten zu bestätigen und zu diesem Zweck digitale Zertifikate auszustellen. Im Umfeld von elektronischen Signaturen wird er die Daten des Signierenden oder der signierenden Organisation aufnehmen, prüfen und registrieren und Signaturzertifikate ausstellen. Die ausgestellten Zertifikate können dann in Kombination mit elektronischen Zeitstempeln in Signaturapplikationen oder -lösungen genutzt werden. Das Gesetz definiert lediglich das Angebot von qualifizierten elektronischen Signaturen.