Mit der voranschreitenden Digitalisierung verlieren papierbasierte Prozesse immer mehr an Bedeutung, da sie nicht effektiv sind und Arbeitsschritte verlangsamen. Typischerweise ist genau das der Fall bei Verträgen. Diese müssen zur Vertragsschließung handschriftlich unterschrieben werden, um rechtskräftig zu sein. Daher wird der Vertrag in den meisten Fällen ausgedruckt, unterschrieben und per Post verschickt. Dies ist jedoch mit sehr viel Arbeitsaufwand und Zeit verbunden. Der Einsatz der elektronischen Signatur kann in diesem langwierigen Prozess Abhilfe verschaffen, indem mit ihr Dokumente digital unterschrieben werden können und so ein effektives Arbeiten unterstützt wird.
Die Rechtswirksamkeit der elektronischen Unterschrift variiert je nach Art. Die einfache sowie die fortgeschrittene elektronische Unterschrift haben eine geringere Rechtswirksamkeit im Vergleich zu einer handschriftlichen Unterschrift und können somit vor Gericht bestritten werden.
Nur die qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift, da diese hohen Sicherheitsmaßnahmen unterliegt. Die Rechtswirksamkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterscheidet sich somit nicht von einer handschriftlichen Unterschrift.