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Insight

Swisscom Shops als Registrierungsstellen für die qualifizierte elektronische Signatur!

Swisscom Trust Services erweitert sein Netzwerk an öffentlichen Registrierungsstellen, um weitere Swisscom Shops in der gesamten Schweiz. Das bedeutet, dass unsere Kunden und Partner sich ab sofort in den Swisscom Shops der grösseren Städte kostenlos für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem Bundesgesetz ZertES (Schweiz) und der EU Verordnung eIDAS (EU) identifizieren und registrieren lassen können. Dies ist gemäss dem Schweizerischen Bundesgesetz der elektronischen Signatur (ZertES) die rechtliche Voraussetzung. Mit diesem Schritt positioniert sich Swisscom Trust Services als einziger und erster Vertrauens Diensteanbieter, der diesen Service für seine Kunden an öffentlichen Point-of-Sales anbietet.

Alles was Sie für den Besuch im Swisscom Shop mitbringen müssen, ist ein gültiges Ausweisdokument (Reisepasse oder Identitätskarte) gemäss folgender Länderliste, sowie ihr Smartphone, damit Sie den Service des Swisscom Signing Services akzeptieren und in Zukunft Ihre qualifizierte elektronische Signatur auslösen können.

Vor Ihrem Besuch im Swisscom Shop empfehlen wir Ihnen die Mobile ID als digitalen Stift zu aktiveren. Wählen Sie dafür die SIM basierte Aktivierung (Besuchen dafür folgende Website) . Falls Ihre SIM Karte dies nicht unterstützt, können Sie einfach die Mobile ID App kostenlos in den gängigen App Stores herunterladen und aktivieren.

Eine Übersicht über die ausgewählten Swisscom Shops und weitere Informationen finden Sie unter SRS Direct. Hier werden regelmässig weitere Registrierungsstellen veröffentlicht.

Wichtige Information zur Aufhebung der befristeten Änderung von ZertES für die Video Identifikation!

Im Rahmen der Covid-19 Pandemie erliess der Schweizerische Bundesrat im April 2020 eine befristete Lockerung der Verordnung des Bundes VZertES basierend auf dem ZertES Bundesgesetz. Diese Verordnung ermöglichte, sich per Videoidentifikation, auch ausserhalb der Anwendung durch Finanzintermediäre (z.B. Banken), für die qualifizierte elektronische Signatur in der Schweiz registrieren zu lassen. Da sich die Covid-19 Situation verändert hat, wird der Schweizerische Bundesrat die temporäre VZertES Verordnungsanpassung mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht weiter verlängern, sodass die Ausnahme ab dem 2. Oktober 2020 aufgehoben wird. Dies hat zur Folge, dass alle Registrierungen, die in dem Zeitraum von April bis Oktober 2020, per Video in der Schweiz durch den Smart Registration Service (SRS) und nicht durch eine Videoidentifizierung der Finanzintermediäre durchgeführt wurden, ab dem 2. Oktober 2020 nicht mehr für die qualifizierte elektronische Signatur gemäss ZertES sondern nur noch für die fortgeschrittene elektronische Signatur zugelassen sind. Somit müssen sich Nutzer neu registrieren lassen, um eine QES für den Schweizer Rechtsraum erneut zu erhalten. Sollten Sie als Nutzer von der Aufhebung der VZertES betroffen sein, können Sie ganz einfach in den Swisscom Shop in Ihrer Nähe besuchen und die Registrierung erneuern.

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