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Press Release

Neue Anpassungen an die Verordnung zum Signaturgesetz

Der Bundesrat der Schweiz hat am 1.4.2020 im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Lage im Rahmen der Corona Virusausbreitung die Verordnung zum Signaturgesetz (VZertES) in einem Punkt angepasst: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78641.html

Dieses Gesetz erlaubt Videoidentifikationen, auch für Nicht-Finanzintermediäre, während der Zeit der Corona Massnahmen. Somit kann auf Face2Face basierte Identifikation verzichtet werden. Videoidentifikationen aus dem eIDAS Raum sind ebenfalls explizit erlaubt. Der Swisscom Smart Registration Service ermöglicht nun Partnern und grossen Kunden solche Identifikationen anzubieten. Start ist die zweite Aprilhälfte.

Nähere Informationen finden sich in unserem White Paper:White Paper Bundesratsbeschluss

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