Author: Ingolf Rauh

Q4/2024: Aufsplittung der Zeitstempelinstanzen EU/CH

Derzeit haben wir einen kombinierten Zeitstempel, der sowohl Gültigkeit in der EU unter eIDAS hat als qualifizierter elektronischer Zeitstempel als auch unter ZertES Schweiz. Es ist ein Zeitstempel, der aus der EU CA entspringt und von der Schweiz anerkannt wird. Durch die Einführung von Third Party Trust Listen, die dazu dienen die Validierung von Signaturen anhand der Third Party Trust List Schweiz bzw. der Trust List EU durchzuführen, wird ein kombinierter Zeitstempel, der nur noch auf der EU Trust List zu finden ist (da ein Element im weltweiten Kontext nicht doppelt aufgeführt sein darf) zu Schwierigkeiten in der Validierung führen. Die 3rd Party Trust List Schweiz wurde nun publiziert und wird über die nächsten Monate hinweg immer mehr Anwendung in den Validatoren finden. 
Daher werden wir die Zeitstempel für die Rechtsräume EU und Schweiz in Kürze wieder auftrennen. Die Personensignaturen werden automatisch mit den korrekten Zeitstempeln versehen, ohne dass sich die Applikation darum kümmern muss. Die Kunden mit einer Zeitstempel "only" Applikation werden in Kürze getrennt angeschrieben und über die Parameteränderungen informiert.

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