Die Anbindung eines Trust Service Providers an eine Plattformlösung ermöglicht die Einhaltung von Gesetzen im europäischen Rechtsraum, z.B. EU Verordnung eIDAS oder Bundesgesetz ZertES.
Im hochregulierten Finanzsektor müssen wichtige Compliance Aspekte beachtet werden, z.B. FINMA Regularien oder GWG-Konformität. Trust Services nehmen hier eine wichtige Rolle ein.
Durch die Anbindung von Trust Services, können Sie Kunden, rechtsgültige elektronische Signaturen anbieten und dabei wichtige Regularien und Gesetze einhalten.
Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten europaweiten Vorschriften und Gesetze und ihre Auswirkungen auf digitale Trust Service Provider.
Die Zusammenarbeit mit einem TSP für Signatur-Plattformen und PaaS-Anbieter bietet viele Vorteile, darunter die Verbesserung der Qualität, Effizienz und Sicherheit ihrer Signatur-Lösungen, die...
Die technische Integration von Trust-Lösungen in eine Signaturplattform bietet Cloud-Anbietern viele Vorteile, z.B. Skalierbarkeit, neuste Sicherheitsstandards oder standardisierte Schnittstellen.
Grosse Konzerne und ERP-Provider begegnen bei der Implementierung von E-Signatur-Lösungen und der Integration eines TSPs komplexen technischen Herausforderungen, wie Unternehmensgrösse oder...
Finanzdienstleister können durch die technische Integration von Trust-Lösungen die Conversion Rates verbessern und durch Compliance Vorgaben navigieren. Standardisierte APIs sorgen für eine schnelle...
Die technische Integration der digitalen Identitäts- und E-Signaturlösungen von TSPs ermöglicht PaaS- und SaaS-Anbietern die Einhaltung der neusten Sicherheits- und Schnittstellenstandards.
Die Einführung einer Signaturplattform erfolgt in kurzer Zeit, da die rechtsgültige elektronische Signatur von einem Vertrauensdiensteanbieter bereits integriert ist.
Die digitale Transformation betrifft alle Bereiche von Unternehmen und auch die HR-Abteilungen bleiben davon nicht unberührt. Die Digitalisierung der eigenen Prozesse bietet eine grosse Chance, die...
Klicken Sie hier, um zu unserem Help Center zu gelangen. In unserem Hilfe-Center finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
In diesem Bereich finden Sie spannende Interviews und Diskussionen aus diversen Branchen, wie Finance, HR oder Health. Unsere Experten schildern die aktuellen Herausforderungen in Ihren Bereichen,...
Unsere Kunden und Partner haben erfolgreich ihre Prozesse verschlankt und den letzten Schritt zum rechtsgültigen Vertragsabschluss digitalisiert. Wie sie von unseren Lösung für digitale Identität,...
Lernen Sie, was eine elektronische Signatur ist
Welchen Arten der elektronischen Signatur es gibt
Wie ein Dokument elektronisch signiert wird
Die embedded E-Signatur Platform Smart Registration und Signing Service bietet qualifizierte und fortgeschrittene elektronische Signaturen für den Europäischen Rechtsraum
Die embedded E-Signing Plattform Smart Registration und Signing Service bietet eine Kombinationslösung aus Identifikation und einmalige E-Signatur für KYC-Prozesse im Europäischen Rechtsraum.
Die embedded E-Signatur Platform Smart Registration und Signing Service bietet qualifizierte und fortgeschrittene elektronische Signaturen für den Schweizer Rechtsraum.
Die embedded E-Signing Plattform Smart Registration und Signing Service bietet eine Kombinationslösung aus Identifikation und einmalige E-Signatur für KYC-Prozesse im Schweizer Rechtsraum.
Die embedded Fernsignaturplattform Smart Registration und Signing Service bietet Identifikation über gültige Schweizer Mobilnummer und fortgeschrittene elektronische Signatur für die Schweiz
Erfahren Sie hier, was ein elektronisches Siegel ist
Welche Arten von elektronischen Siegeln es gibt
Wie ein Unternehmen erfolgreich elektronisch siegelt
Die embedded E-Siegel Plattform Smart Registration und Signing Service bietet gereglte elektronische Siegel für Schweizer Behörden gemäss ZertES und TAV.
Die embedded E-Sealing Software Smart Registration und Signing Service bietet ZertEs-konforme geregelte und fortgeschrittene elektronische Siegel für den Schweizer Rechtsraum an.
Die embedded E-Sealing Software Smart Registration und Signing Service bietet eIDAS-konforme qualifizierte und fortgeschrittene elektronische Siegel für den Europäischen Rechtsraum.
Erfahren Sie, was eine Online-Identitätsprüfung ist
Welche aktuellen Identifikationsmethoden es auf dem Markt gibt
Was die Anwendungsbereiche und Vorteile der Online-Identifikation sind
Die embedded E-Signatur Plattform Smart Registration und Signing Service bietet eine diverse Auswahl an Identifizierungsverfahren für eIDAS-konforme E-Signaturen.
Die embedded E-Signatur Plattform Smart Registration und Signing Service bietet eine diverse Auswahl an Identifizierungsverfahren für ZertES-konforme E-Signaturen.
Einfache und intuitive Face-2-Face Identifikation-Hub für Unternehmen zum Registrieren von Personen für die elektronische Signatur.
Erfahren Sie, was eine Zwei-Faktoren-Authentisierung ist
Warum es eine Authentisierungslösung für die elektronische Signatur benötigt
Die embedded E-Signatur Plattform Smart Registration und Signing Service bietet eine breite Auswahl and Authentifizierungsmethoden die für die Freigabe von E-Signaturen genutzt werden.
Entdecken Sie unser Angebot an elektronischen Signaturen und elektronischen Siegeln für Partner, KMU und Grossunternehmen. Wählen Sie aus verschiedenen Leistungspaketen, die auf Ihre Bedürfnisse...
Sie finden hier die häufig gestellten Fragen zu unserem Produkten und Services.
Auf unserem Dev-Hub finden Sie alle wichtigen Informationen über die Nutzung der von Swisscom bereitgestellten Schnittstellen.
Unsere GitHub-Seite enthält Postman-Beispiele und vier Java/C#-basierte Clients für den Signaturservice, die die iText/PDF-Box-Bibliotheken verwenden, sowie das Signaturservice-Wiki.
In unserem Repository finden Sie die Dokumentation über Swisscom CA und PKI, unsere CP/CPS und Nutzungsbestimmungen.
Sie finden hier eine Auswahl an PDF Library Anbieter, die die von Swisscom bereitgestellten Schnittstellen unterstützen.
Hier können Sie Swisscom über potenzielle Sicherheitslücken informieren.
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Unsere Produkte werden in fertige digitale Kundenlösungen integriert und ermöglichen medienbruchfreie Prozesse. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Lösungspartner.
Erfahren Sie, wie Kunden von unseren Lösungen für digitale Identität, sichere Authentifizierung und elektronische Signaturen profitieren. Unsere Kunden sind in diversen Branchen...
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Swisscom Trust Services ist führender Anbieter von Vertrauensdiensten und stellt qualifizierte elektronische Signaturen in den Rechtsräumen der EU und der Schweiz zur Verfügung.
Wir sind ein Team aus mehr als 30 Experten, die innovative, vollständige, gesetzeskonforme und einfach zu integrierende identitätsbasierte und elektronische Signaturdienste anbieten.
Der European Signature Dialog ist eine Vereinigung der wichtigsten europäischen Anbieter von elektronischen Signaturen.
Der eingetragene Verein Bitkom vertritt heute mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen – darunter rund 1.000 leistungsstarke KMUs, über 500 innovative Tech-Startups, nahezu die Hälfte der 40...
Mit rund 1.000 Mitgliedsunternehmen ist eco der grösste Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet eco massgeblich das Internet, fördert neue Technologien, schafft...
Der Competence Center for Applied Security Technology, CAST e.V. bietet vielfältige Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit moderner Informationstechnologien und ist Ansprechpartner für...
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte...
Wir suchen Experten, mit interessantem Track-Record, die zu unserem Wachstum beitragen wollen.
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In den vergangenen Jahren hat das E-Rezept in der Schweiz immer mehr an Bedeutung gewonnen. Anders als in Deutschland haben Ärzte und Apotheken bisher in der Schweiz das E-Rezept vorangetrieben. Seit Mai 2022 arbeiten der schweizerische Ärzteverband FMH und der Apothekenverband pharmaSuisse in einem Pilotprojekt zusammen und entwickeln ein einfaches, sicheres E-Rezept mit QR-Code-Übermittlung. Die gemeinsame Lösung zielt darauf ab, eine einheitliche Lösung für die gesamte Schweiz zu schaffen. Jetzt, genau ein Jahr später, möchte der Bundesrat einheitliche Rahmenbedingungen für das E-Rezept schaffen und übergibt im Dezember 2023 das teil-revidierte Heilmittelgesetz in die Vernehmlassung.
In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die neusten Entwicklungen, Vorteile und Hürden bei der Adaption des E-Rezepts in der Schweiz.
Das E-Rezept bildet die digitale Variante der traditionellen papierbasierten Medikamentenverschreibung für Patienten. Anders als in Deutschland, wo die gematik die Einführung des E-Rezepts zentral steuert, können in der Schweiz diverse Unternehmen eine E-Rezept-Lösung anbieten. Vor diesem Hintergrund starteten im Mai 2022 der schweizerische Ärzteverband FMH und der Apothekenverband pharmaSuisse ein Pilotprojekt eines einheitlichen E-Rezepts für die gesamte Schweiz. Es basiert auf einem verschlüsselten QR-Code, der dem neuen Einzahlungsschein einer Schweizer Bank ähnelt. In diesem QR-Code sind alle Angaben über die verschreibungspflichtigen Medikationen und die elektronische Signatur des Arztes enthalten. Die elektronische Signatur bestätigt die Authentizität und Unverfälschbarkeit der Daten im E-Rezept und stellt sicher, dass die digitale Identität des ausstellenden Arztes oder der Gesundheitsfachkraft gültig ist. Dadurch wird das E-Rezept vor Fälschungen geschützt und ist fälschungssicher.
Das oberste Ziel dieses Pilotprojektes besteht darin, dass Ärzte und Gesundheitsfachpersonen nach einer Konsultation oder Videosprechstunde das E-Rezept oder digitale Medikationsplan in Ihrer zugelassenen webbasierten Praxissoftware ausstellen. Anschliessend wird dem Patienten das E-Rezept mit beigefügtem QR-Code digital zugestellt oder als Ausdruck übergeben. Der Patient erhält über seine Medikationsdaten die volle Kontrolle und kann das Rezept bei der Apotheke seines Vertrauens oder online einlösen. In der Apotheke wird dann der QR-Code gescannt und die Apothekensoftware liest die Rezeptdaten heraus und validiert dessen Gültigkeit. Anschliessend werden die Medikamente an den Patienten übergeben und das E-Rezept entwertet. Durch diesen Prozess entfällt das aufwendige Abtippen und Kopieren von Rezeptdaten, was Fehlerquellen beseitigt und möglichen Missbrauch erschwert. Nach Angaben der FMH und pharmaSuisse werden bei diesem Prozess die gesamten E-Rezept-Daten dezentral gespeichert.
Das E-Rezept bietet eine Vielzahl von Vorteilen und Chancen für alle Beteiligten und leistet einen enormen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Durch einheitliche E-Rezept-Lösung wird eine nahtlose Zusammenarbeit und Interoperabilität zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten ermöglicht. Es schafft eine effektive und effiziente digitale Versorgungskette im Gesundheitswesen und führt zu einer verbesserten Patientensicherheit.
Für Ärzte bedeutet dies eine einfachere und schnellere Verschreibung von Medikamenten. Die digitalen Rezepte können, während einer Konsultation, direkt vom Arzt in der Praxissoftware mit einer qualifizieren elektronischen Signatur unterschrieben und anschliessend auf das Smartphone des Patienten übertragen werden. Dies spart erheblich Zeit und senkt die Kosten für das Drucken von Papierrezepten. Ferner ermöglicht das E-Rezept eine verbesserte Nachverfolgung der verordneten Medikamente und reduziert das Risiko von Fehlern.
Für Apotheken eröffnet das E-Rezept die Möglichkeit, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und ihre Effizienz zu steigern. Durch die elektronische Übermittlung und die vollständig digitale Verarbeitung der E-Rezepte in der Apothekensoftware entfällt der manuelle Aufwand bei der Erfassung und Verarbeitung von Rezeptdaten, was wiederum Fehler minimiert. Ebenso können Apotheker die Medikationspläne ihrer Kunden besser überwachen und gegebenenfalls auf mögliche Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten hinweisen, was das Risiko von Medikamentenmissbrauch minimiert.
Auch für Patienten bietet das E-Rezept zahlreiche Vorteile. Nachdem der Arzt das Rezept elektronisch signiert ausgestellt hat, hat der Patient die volle Kontrolle über seine Rezeptdaten und kann es flexibel und ganz nach seinen individuellen Bedürfnissen und Vorlieben einlösen. Ganz bequem von zu Hause aus über eine Online-Apotheke oder klassisch vor Ort in der Apotheke seines Vertrauens. Dies reduziert unnötige Wartezeiten und optimiert die digitale Kundenreise.
Obwohl der Bundesrat mit der Revision des neuen Heilmittelgesetzes einen Neustart für elektronische Medikamentenrezepte und Medikationspläne wagt, gibt es immer noch einige Herausforderungen bei der Einführung eines einheitlichen E-Rezepts. Dies wird durch die aktuelle Adoptionsrate des E-Rezepts deutlich, die sich immer noch im einstelligen Prozentbereich befindet.
Im Gegensatz zu Deutschland unterliegen das E-Rezept und das elektronische Patientendossier in der Schweiz unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen. Während das elektronische Patientendossier dem EPD-Gesetz und der dazugehörigen EPD-Verordnung unterliegt, ist die Einführung des E-Rezepts im schweizerischen Heilmittelgesetz verankert. Diese Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen stellen eine Herausforderung für die Einführung eines einheitlichen E-Rezepts dar. Es ist fraglich, ob das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hier ein einheitliches Gesetz für die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorschreibt. Eine Harmonisierung dieser Gesetze könnte jedoch einheitliche Standards und klar Richtlinien für das E-Rezept setzen, die die Implementierung und Anwendung vereinfachen und die aktuellen heterogenen Datensysteme der verschiedenen Leistungserbringer im EPD vereinen. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen und dem Gesetzgeber notwendig.
Da die bestehenden E-Rezept-Lösungen im Schweizer Markt von verschiedenen Unternehmen im Gesundheitssektor angeboten werden, unterscheiden sich diese auch in der technischen Zusammensetzung, diversen kryptografischen Sicherheits- und E-Signatur-Standards sowie in der Bedienbarkeit beim Einlöse-Prozess in den Apotheken. Dies führt zu einer Situation, in der es an einem einheitlichen Interoperabilitätsstandard mangelt und es stattdessen eine dezentrale Infrastruktur mit verschiedenen isolierten Lösungen und Daten-Silos gibt.
Eine einheitliche Interoperabilität ist jedoch von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Implementierung einer schweizweiten E-Rezept-Lösung. Es ist notwendig, dass Ärzte, Apotheken, Leistungserbringer und Patienten nahtlos miteinander kommunizieren können, unabhängig davon, welche E-Rezept-Lösung sie verwenden. Eine dezentrale Infrastruktur mit verschiedenen Insellösungen führt hingegen zu Komplikationen und erhöht den administrativen Aufwand für alle Beteiligten. Weiterhin verfolgen die bestehenden E-Rezept-Lösungen keinen einheitlichen internationalen Standard, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Austausch von Gesundheitsdaten bzw. für Forschungszwecke erschweren könnte.
Um eine breite Akzeptanz und eine umfassende Nutzung des E-Rezepts zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Arztpraxen, Apotheker und andere Leistungserbringer sicherstellen, dass ihre Verwaltungssysteme den technischen Anforderungen entsprechen. Es ist unerlässlich, dass diese Systeme den internationalen Sicherheitsstandards entsprechen und in der Lage sind, E-Rezeptdaten sicher zu speichern, auszutauschen, digital zu signieren und zu verarbeiten. Hierzu gehören wichtige Massnahmen wie der Schutz vor unbefugtem Zugriff, die Verschlüsselung der Daten und die regelmäßige Aktualisierung der Sicherheitsprotokolle. Die Umsetzung dieser technischen Voraussetzungen erfordert Investitionen in die entsprechende Infrastruktur.
Damit eine reibungslose Kommunikation und ein sicherer Austausch von E-Rezeptdaten gewährleistet werden können, ist es von grosser Bedeutung, dass der Gesetzgeber klare Richtlinien und Standards festlegt. Dies ermöglicht eine Kompatibilität der verschiedenen Systeme und stellt eine sichere Übertragung und Austausch der E-Rezeptdaten sicher. Eine einheitliche und standardisierte Vorgehensweise ist der Schlüssel zum Erfolg und zur Akzeptanz des E-Rezepts im Gesundheitswesen.
In der Schweiz wurden in den vergangenen Jahren bedeutende Meilensteine bei der Implementierung des E-Rezepts erreicht. Im Jahr 2020 wurde ein Pilotprojekt gestartet, um die technische Umsetzung, die Sicherheit der Datenübertragung und -speicherung sowie die Benutzerfreundlichkeit des digitalen Rezepts zu testen. Die Ergebnisse waren äusserst vielversprechend und zeigten, dass das E-Rezept erfolgreich in der Schweiz umgesetzt und von Patienten schnell eingelöst werden kann.
Aktuell haben Patienten in der Schweiz die Möglichkeit, E-Rezepte in 356 Apotheken einzulösen. Die Verbände FMH und pharmaSuisse arbeiten kontinuierlich daran, das E-Rezept weitreichend zu etablieren und das Vertrauen der Ärzte, Patienten und Apotheken in diese digitale Lösung aufzubauen. Auch stehen sie im regelmässigen Austausch mit verschiedenen Softwareanbietern, um die Teilnehmerzahl des Pilotprojektes kontinuierlich zu erweitern und einheitliche technische Infrastrukturen sowie Standards für die Nutzung des E-Rezepts zu etablieren. Zeitnah werden höchstwahrscheinlich weitere Telemedizin-Anbieter beim Pilot mitmachen.
Ebenso sind die Verbände aktiv im Dialog mit dem Gesetzgeber, um sicherzustellen, dass das E-Rezept optimal mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) kompatibel ist. Das Ziel der Verbände ist es, eine nahtlose Integration des E-Rezepts in das EPD und eine reibungslose Interaktion zwischen beiden Systemen zu verwirklichen.
Am 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat eine entsprechende Revision des teil-revidierten Heilmittelgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Laut dem Artikel in der Netzwoche wird es mit dem überarbeiteten Gesetzesentwurf in Zukunft möglich sein, Medikamente elektronisch zu verschreiben und einzulösen. Gemäss der neuen Verordnung müssen E-Rezepte ausserdem im Austauschformat des elektronischen Patientendossiers (EPD) erstellt werden. Mit dieser Massnahme zielt der Bundesrat darauf ab, die Verbreitung und Weiterentwicklung des EPDs zu fördern. Zusätzlich schafft der überarbeitete Gesetzesentwurf die rechtliche Grundlage für den digitalen Medikationsplan, der ebenfalls elektronisch erstellt und aktualisiert werden soll. Die Vernehmlassung für die teil-revidierte Heilmittelgesetzgebung soll bis zum 22. März 2024 laufen. Danach wird sich zeigen, wie sich Arztpraxen, Apotheken, Telemedizin-Anbieter und andere Leistungserbringer im Rahmen des festgelegten gesetzlichen E-Rezept-Standards an diese Technologie anschliessen können und wie lange die Übergangsfristen für die Adaptierung sind.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das E-Rezept in den kommenden Jahren in der Schweiz entwickelt und die herkömmlichen Papierrezepte weitgehend ablösen wird.
08.11.2024
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