Author: Peter Amrhyn

Boost für QES-basierte Identifizierung – Deutschland vereinfacht das Onboarding in der EU

Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) sind bereits eine sehr zuverlässige Möglichkeit, Personen online zu identifizieren. Bevor eine QES ausgestellt werden kann, muss die Nutzerin oder der Nutzer zunächst eindeutig und zweifelsfrei identifiziert werden; der Prozess selbst unterliegt den strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung und wird regelmässig geprüft. Theoretisch macht dies QES zu einer naheliegenden Lösung für sicheres digitales Onboarding. In regulierten Branchen wie dem Finanzsektor verlangte Deutschland bislang jedoch einen zusätzlichen Schritt. Denn im aktuellen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering, AML) hatten die Mitgliedstaaten Spielraum, die Vorgaben zur geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden unterschiedlich umzusetzen. Deshalb unterschieden sich die nationalen Anforderungen an das Onboarding. Die neue europäische Geldwäscheverordnung (AMLR) soll diese Fragmentierung zukünftig verringern.

Bislang erlaubte das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) die Identifizierung über eine qualifizierte elektronische Signatur nur dann, wenn sie durch eine unmittelbare Referenzüberweisung von einem Bankkonto ergänzt wurde, das auf den Namen der unterzeichnenden Person lautet. Diese zusätzliche Anforderung soll nun im Rahmen des deutschen Gesetzes über digitale Identitäten (DIdG) entfallen, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet und laut Bundesregierung noch in diesem Jahr in Kraft treten soll – rechtzeitig vor dem geplanten Start der EUDI-Wallet am 2. Januar 2027.

So würde die Änderung konkret aussehen:

 
Im Fall der Identitätsüberprüfung anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Satz 1 Nummer 3 hat der Verpflichtete eine Validierung der qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vorzunehmen. Er hat in diesem Falle auch sicherzustellen, dass eine Transaktion unmittelbar von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 17 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners lautet, bei einem Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 oder bei einem Kreditinstitut, das ansässig ist in einem
    1.     anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
    2.     Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    3.     Drittstaat, in dem das Kreditinstitut Sorgfalts- und Aufbewahrungspflichten unterliegt, die den in der Richtlinie (EU) 2015/849 festgelegten Sorgfalts- und Aufbewahrungspflichten entsprechen und deren Einhaltung in einer mit Kapitel IV Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 im Einklang stehenden Weise beaufsichtigt wird.
 

Deutschland passt seine Anforderungen an die in vielen EU-Mitgliedstaaten übliche Praxis an

Die geplante Vereinfachung der QES-basierten Identifizierung in Deutschland ist nicht nur eine nationale Anpassung. Sie gibt einen Ausblick darauf, wohin sich das Kunden-Onboarding in Europa entwickelt. Mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung (AMLR), die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, bewegt sich die EU weg von einem Flickenteppich lokaler Identifizierungsregeln hin zu einem stärker harmonisierten, digital ausgerichteten Ansatz für die geldwäscherechtliche Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden.

In der Praxis bedeutet dies, dass Verpflichtete wie Banken, Fintechs und andere regulierte Finanzdienstleister zunehmend auf Identifizierungsmethoden setzen werden, die sicher, interoperabel und grenzüberschreitend prüfbar sind. Der künftige AML-Rahmen weist auf drei zentrale Wege hin: nationale elektronische Identifizierungssysteme (eIDs), die europäische digitale Identitätswallet (EUDI Wallet) und qualifizierte Vertrauensdienste nach eIDAS, einschließlich qualifizierter elektronischer Signaturen.

  1. Nationale eID-Lösungen werden eine wichtige Säule bleiben. Viele EU-Mitgliedstaaten betreiben bereits staatlich unterstützte elektronische Identitätssysteme, die ein hohes Vertrauensniveau bieten können, wenn sie im Rahmen von eIDAS anerkannt sind. Für Kundinnen und Kunden könnte dies bedeuten, eine bestehende nationale eID zu nutzen, um sich bei der Kontoeröffnung oder beim Zugriff auf einen regulierten Finanzdienst auszuweisen. Für Finanzinstitute liegt der Vorteil auf der Hand: Die Identitätsattribute stammen aus einer vertrauenswürdigen Quelle und können strukturiert sowie wiederholbar überprüft werden.

  2. Die europäische digitale Identitätswallet, oder EUDI Wallet, wird voraussichtlich eine weitere Ebene in diesem Ökosystem schaffen. Sobald sie verfügbar ist, soll sie Bürgerinnen, Bürgern und Einwohnern ermöglichen, verifizierte Identitätsdaten und Nachweise in einer kontrollierten digitalen Umgebung zu speichern und weiterzugeben. Für das AML-Onboarding könnte dies die grenzüberschreitende Identifizierung komfortabler machen: Statt Dokumente wiederholt zu scannen oder länderspezifische Prozesse zu durchlaufen, könnten Kundinnen und Kunden verifizierte Attribute aus ihrer Wallet einem regulierten Anbieter bereitstellen.

  3. Qualifizierte Vertrauensdienste sind der dritte Weg. Unter eIDAS bieten qualifizierte Vertrauensdienste ein hohes Maß an rechtlicher und technischer Sicherheit für digitale Transaktionen. Hier verdienen qualifizierte elektronische Signaturen besondere Aufmerksamkeit. Eine QES ist nicht einfach nur eine elektronische Signatur im alltäglichen Sinn. Sie wird mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt und basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wurde. Dadurch genießt sie in der gesamten EU einen starken rechtlichen Status und kann sowohl die Identitätsprüfung als auch die Integrität der signierten Transaktion unterstützen.

Für Finanzinstitute wird QES daher zu einer sehr attraktiven Option im Onboarding-Werkzeugkasten. Sie verbindet Kundenkomfort mit einem anerkannten Vertrauensrahmen, eignet sich gut für Remote- und grenzüberschreitende Prozesse und schafft Nachweise, die dokumentiert und aufbewahrt werden können. Für Kundinnen und Kunden könnte dies weniger Medienbrüche, weniger manuelle Prüfungen und weniger länderspezifische Umwege beim Onboarding bedeuten. Für den Markt ergibt sich die Perspektive auf ein stärker standardisiertes europäisches Modell für digitale Identifizierung.

Deutschland mag einer der ersten Märkte sein, der die QES-basierte Identifizierung im Finanzsektor vereinfacht, doch es wird keine Ausnahme bleiben. Mit dem Zusammenwirken von AMLR, eIDAS 2.0 und der EUDI Wallet werden qualifizierte elektronische Signaturen Teil des umfassenderen europäischen Wandels von fragmentiertem AML-Onboarding hin zu vertrauenswürdiger, digitaler und interoperabler Identitätsprüfung.

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