Neue Nutzungsbestimmungen für den Selected Signing Service angeboten vom Partner Cryptomathic
24. März 2021, Schweiz und EUÄnderungen an den Nutzungsbestimmungen «Selected Signing Service» zum 24.3.2021:
Swisscom hat Informationen in Abschnitt 2.3 hinzugefügt, was passiert, wenn ein Langzeitzertifikat existiert, das aufgrund fortschreitender Technologie keinen ausreichenden kryptologischen Schutz mehr bietet:
Sollte Swisscom das Signaturzertifikat aufgrund ungenügender Algorithmen widerrufen müssen, wird der Antragsteller dieses Zertifikates hierüber informiert und erhält ein Angebot für ein neues Zertifikat mit ausreichendem kryptologischen Schutz.
Links:
Terms Of Use Swiss ZertES:
Terms Of Use EU eIDAS: