Mit eIDAS Signatur identifizieren
Swisscom Trust Services bietet speziell für den deutschen Markt ein Kombinationsverfahren aus Identifizierung und Signatur an, welches eine bisher selten oder nie ausgeschöpfte Möglichkeit des Geldwäschereigesetzes („GWG“) in Deutschland zur Feststellung der Identifikation erlaubt: Die Identifikation nach §12 (1) 3 GWG anhand „einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Verordnung (EU) Nr. 910/2014“ (eIDAS).
Die Referenzüberweisung
Die bisher seltene Nutzung dieser Möglichkeit hängt mit der Anforderung des GWG zusammen zusätzlich zur Signaturprüfung auch noch „unmittelbar“ in Verbindung mit der Signatur eine Referenzüberweisung (z.B. 10 cent) von einem Konto des Signierenden auf ein anderes Konto erfolgt und dieses nachgewiesen wird.
QES Ident Service
Der QES Ident Service löst die Problematik: Die zu überprüfende Person loggt sich bei dem E-Banking Account einer beliebigen Hausbank ein und initiiert dort eine Referenzüberweisung. Adressdaten, Geburtsdaten und Nationaliät werden zusätzlich von einer Wirtschaftsauskunft überprüft. Zum Schluss wird noch ein Dokument signiert.
Datenübertragung durch einen Verpflichteten
Alle Daten aus der Identifizierung für eine qualifizierte Signatur, die der Vertrauensdienst von Swisscom zusammen mit einem Identifikationspartner durchführt, werden vom Identifikationspartner dem Kunden bereitgestellt:
- Nachweis der Referenzüberweisung
- Überprüfte Daten des Signierenden
- Hash des signierten Dokumentes
Das sind genau die Daten, die auch der Kunde für den Identitätsnachweis gemäss GWG benötigt. Da er diese von einem Identifikationspartner von Swisscom erhalten hat, der als akkreditierte Bank selber Verpflichteter nach §17 (1) 2 ist, wird die Einhaltung der Sorgfaltspflicht vom Gesetz vorausgesetzt.