Jeder kennt es von den Verträgen: Neben der handschriftlichen Unterschrift wird auch das „Datum der Unterschrift“ eingetragen. Im elektronischen Bereich ist es genauso: Es gibt die elektronische Unterschrift mit einem Unterschriftzertifikat, aber es gibt auch die elektronische Zeit, welche mit einem Zeitstempelzertifikat erstellt wurde. Fehlt diese Zeit, so wird bei PDF-Dokumenten häufig die „Uhrzeit des Computers“ beigezogen. Der Adobe PDF Reader weist bei Unterschriften z. B. darauf hin, ob es sich um die Uhrzeit des Computers oder einen sogenannten „eingebetteten Zeitstempel“ handelt. Die Uhrzeit des Computers hat den Nachteil, dass man damit z. B. Verträge vor- oder rückdatieren und damit Sachverhalte fälschen könnte.
Dafür hat die eIDAS Verordnung den qualifizierten Zeitstempel vorgesehen: Dieser wird ebenfalls nur von anerkannten Vertrauensdienstleistern herausgegeben, die die korrekte Zeit sicherstellen und damit auch die Vertrauenswürdigkeit eines solchen Zeitstempels. Zusammen mit der qualifizierten elektronischen Unterschrift hat man damit ein Beweisstück mit höchster juristischer Beweiskraft.
Swisscom IT Services Finance S.E. als Vertrauensdienstleister in Wien hat nun diesen Vertrauensstatus erhalten und damit gelten die bereits immer im Rahmen der Signatur zur Verfügung gestellten Zeitstempel als „qualifiziert“, Swisscom IT Services Finance S.E. ist auf der Trust List damit eingetragen.
Das Besondere ist, dass hier erstmalig ein paneuropäischer Zeitstempel herausgegeben wird, der den Status „qualifiziert“ nicht nur in der EU bzw. eIDAS Rechtsraum führt, sondern auch in der Schweiz im Rahmen des Signaturgesetzes ZertES. Die fast gleichen ETSI Vorschriften für ZertES (Schweiz) und eIDAS (EU) machen das möglich. Swisscom Trust Services stellt diesen Zeitstempel für alle Signaturlösungen alleinig oder in Kombination mit Schweizer Signaturen/Siegel oder EU Signaturen/Siegel zur Verfügung.
Zeitstempel sind überdies auch die kostengünstigste Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu versiegeln und sie damit z. B. für die Archivierung vorzubereiten. Es ist sichergestellt, dass ein einmal Zeit-gestempeltes Dokument nicht mehr verändert werden kann. Das ist ein Prozess, der auch automatisiert im Hintergrund vonstattengehen kann, eine zusätzliche persönliche Authentisierung ist dafür nicht notwendig.