Author: Ingolf Rauh

One-Shot Signaturen: geplante Anpassung in der Regulierung

Vorsorglich möchten wir mitteilen, dass sowohl die EU Kommission als auch das BaKOM Änderungen in Bezug auf One-Shot Signaturen für Signaturapplikationen in beiden Rechtsräumen planen. Die Änderungen könnten in der EU Ende Mai in Kraft treten und müssten bis Mai 2026 auditiert sein, die Änderungen in der Schweiz und das Umsetzungdatum sind noch in der Diskussion.

Es betrifft die Anforderung, dass zukünftig bei One-Shot Signaturen, d.h. Signaturen, die in der selben Sitzung erfolgen wie die Identifizierung des Signierenden und ohne Nutzung weiterer Authentisierungsmittel wie z.B. SMS, einen besonderen Willensakt zur Zustimmung der Signatur erfordern. Dieser darf nicht in Form eines Knopfes oder Kästchens zur Signaturfreigabe sein, sondern muss einen höheren Aufwand erfordern: z.B. Scrollen des zu signierenden Textes bis zum Ende und dann erst Knopfdruck zum Signieren oder Eingabe eines Satzes wie "Bitte signieren" oder ähnlich in einem Textfeld.

Die Bestimmungen richten sich nach der neuesten Version der Norm TS 119 431-1, SIG-6.3.1-15. Im übrigen schreibt die Norm auch vor, dass Signaturen maximal 30 Minuten nach Beendigung des Identifizierungsvorganges zu erfolgen haben. Das ist meistens kein Problem, da der Identifizierungsvorgang als solches länger dauert, aber selten die Zustimmung. Mit der Verschärfung der Zustimmung hingegen (z.B. durch Durchscrollen durch einen längeren Text) muss diese Vorgabe noch mit beachtet werden, da die zustimmende Person ggfs. nochmals länger den Text liest.

Da Design und Umsetzung immer länger dauern, möchten wir diese Vorankündigung bereits heute lancieren, wissend das derzeit das Gesetz noch nicht umgesetzt wurde. Mit der neuen Version der ETSI Normen und den Gesetzesentwürfen, die uns vorliegen, ist aber eine Umsetzung sehr wahrscheinlich.

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