Author: Ingolf Rauh

Hinweis zur Pressemeldung AutoIdent in Deutschland

Es gab gestern Abend/heute eine Meldung in der deutschen Presse über die zukünftige Verweigerung der Aufsichtsstelle für Trust Services aus Deutschland, die Autoidentifikation weiterhin zuzulassen.

Vorweg:

Das Thema ist nicht für Swisscom relevant, da Swisscom in Österreich akkreditiert ist und aufsichtsrechtlich nicht der deutschen Aufsichtsstelle (BNetzA) unterliegt, sondern der RTR.

Hintergrund:

Die Zulassung von Verfahren zur Onlineidentifikation (ausserhalb der eID) unterliegen im Rahmen von eIDAS immer dem Nationalstaat. Dieser kann entscheiden, ob ein gewisses Verfahren zugelassen wird oder nicht. Einige Staaten, darunter Deutschland, haben entschieden, Identifikationsverfahren einer sogenannten Modulprüfung zu unterziehen und diese Module getrennt zum Trust Service zuzulassen. Das ist in Österreich nicht der Fall, hier wird immer der gesamte Trust Service zugelassen. Diese Sonderbehandlung in Deutschland führte schon in der Vergangenheit dazu, dass in Deutschland Videoidentifizierung nicht zugelassen war, als in anderen Ländern bereits diese zugelassen wurde. Auch Spanien hat z. B. die Videoidentifikation lange Zeit nicht zugelassen. Alle Verfahren, also nicht nur Videoidentifikation, sondern auch Autoidentifikation werden in Deutschland nur zeitlich befristet für die in Deutschland akkreditierten Trust Services zugelassen. Bietet diese Identifikation ein Anbieter aus dem Ausland an, z. B. die Swisscom Trust Services in Österreich, gilt diese Einschränkung nicht. Die nun auslaufende zeitliche Beschränkung für AutoIdent wird von der BNetzA erst einmal nicht verlängert. Die Gründe sind bisher nicht bekannt.

Im Rahmen eIDAS 2.0 ist es vorgesehen, diese nationalen Regelungen durch eine EU-weite Regelung zu ersetzen. Es wird erwartet, dass der Standard EN 119 461 dann verbindlich wird für alle Identifikationsanbieter. Dieser Standard liegt uns bereits im Draft angepasst für eIDAS 2.0 vor, bisher gibt es keinerlei Anzeichen, dass die Auto-Identverfahren nicht weiter zugelassen werden.

Insofern wird es seitens Swisscom Trust Services – bis auf andere Signale aus Österreich – keinerlei Änderungen beim Einsatz der Identifikationsverfahren geben.

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