Author: Mario Voge

FAQ EU-Digitaler Produktpass (DPP)

Beantwortung der sechs Schlüsselfragen

Die EU-Verordnung über umweltgerechte Gestaltung für nachhaltige Produkte (ESPR) leitet eine neue Ära der Produkttransparenz, Kreislaufwirtschaft und Verantwortlichkeit ein. Im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht der digitale Produktpass (DPP). Dieses digitale Dokument wird für Hersteller und Händler in der Europäischen Union verpflichtend und soll künftig Millionen Produkte auf ihrem Weg durch den Markt begleiten. Die neue Regelung wirft zahlreiche Fragen bei Unternehmen auf – wir haben die wichtigsten für Sie zusammengetragen und bieten einen kompakten Überblick.

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Was ist der Digitale Produktpass (DPP)?
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein digitales Dokument, das strukturierte Informationen über ein Produkt enthält – darunter Angaben zu Komponenten, Materialien, chemischen Substanzen, Herkunft, Reparierbarkeit und Optionen für das Lebensende des Produkts. Der Zugriff erfolgt digital, beispielsweise durch das Scannen eines QR-Codes oder RFID-Chips am Gerät oder Produkt. Für Verbraucherinnen, Verbraucher und Aufsichtsbehörden ist der DPP ein wirkungsvolles Instrument, um Haftung nachzuweisen und gegen Missstände in der Lieferkette vorzugehen, auch wenn Zulieferer ausserhalb der EU ansässig sind. Für Hersteller und Händler entstehen daraus jedoch erhebliche Herausforderungen, da sie nicht für Fehler ihrer Geschäftspartner haftbar gemacht werden.
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Ab wann gilt die Verpflichtung für Unternehmen?

 

Wichtige Meilensteine im Überblick:

  • Inkrafttreten der ESPR: 18. Juli 2024
  • Einführung des EU DPP-Registers: voraussichtlich Juli 2026
  • Erste verpflichtende Produktgruppe (Batterien): 18. Februar 2027

Weitere delegierte Rechtsakte: Für Branchen wie Textilien, Reifen, Möbel, Metalle und andere werden entsprechende Regelungen zwischen 2026 und 2030 erwartet. In der Regel erhalten betroffene Industrien nach Veröffentlichung des jeweiligen delegierten Rechtsakts eine Übergangsfrist, die erfahrungsgemäss 12 bis 18 Monate beträgt.

 

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Wer ist betroffen und welche Haftungsrisiken bestehen?

 

In den kommenden Jahren werden etwa 1,1 Millionen Unternehmen in der EU und zwischen 10 und 20 Milliarden Produkte vom DPP betroffen sein. Für Hersteller und Vertreiber von Produkten, die unter diese Regulierung fallen, bedeutet dies eine gesetzliche Verantwortung für die Richtigkeit und Authentizität der DPP-Daten – auch wenn diese aus Drittquellen wie Zulieferern stammen. Dieser Wechsel der Haftung zählt zu den zentralen Neuerungen der Verordnung.

Mögliche Folgen sind unter anderem:

  • Bussgelder von bis zu 2 % des jährlichen Unternehmensumsatzes
  • Ausschluss vom EU-Binnenmarkt
  • Persönliche Haftung für verantwortliche Führungskräfte oder Mitarbeitende
  • Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren
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Welche Herausforderungen bestehen im Zusammenhang mit Lieferantendaten?
Rund 50 % der für einen Digital Product Passport benötigten Informationen stammen in der Regel von externen Zulieferern. Dennoch werden diese Daten häufig noch in Papierform, über manuelle Prozesse, in uneinheitlichen Formaten und über inkompatible Systeme ausgetauscht. Solche Schwachstellen führen nicht nur zu Fehlern, sondern erhöhen auch das Risiko von gefälschten oder manipulierten Informationen – ein Risiko, das sich durch zunehmend realistisch wirkende KI-generierte Inhalte weiter verschärft. Für Hersteller bedeutet dies erhebliche Herausforderungen, Daten verlässlich sowie konsistent zu sichern und auf Richtigkeit zu prüfen.
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Wie können Unternehmen die Datenintegrität sicherstellen und sich wirksam vor unberechtigten Ansprüchen schützen?

 

Hersteller und Handelsunternehmen können gemeinsam mit ihren Lieferanten qualifizierte elektronische Siegel (qSeals) einsetzen. Diese Siegel, die von zertifizierten und auditierten Vertrauensdiensteanbietern gemäss eIDAS-Verordnung ausgestellt werden, sind in der gesamten EU rechtlich anerkannt und gewährleisten die Integrität elektronischer Dokumente. Integrierte Zeitstempel sorgen dafür, dass alle Prozesse präzise, manipulationssicher und vollständig nachvollziehbar sind. Mit qSeals können Organisationen:

  • die Authentizität und Integrität von Lieferantendaten nachweisen
  • eine fälschungssichere und nachvollziehbare Audit-Trail-Struktur etablieren
  • die Verantwortlichkeit eindeutig auf die Datenquelle übertragen
  • die Einhaltung von ESPR Artikel 11(g) zur Datenzuverlässigkeit belegen
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Was können Unternehmen bereits jetzt tun, um sich vorzubereiten, und warum ist dies empfehlenswert?
Unternehmen sollten zunächst ihre bestehenden Datenquellen in der Lieferkette erfassen und analysieren, Lieferantenverträge anpassen, um Verantwortlichkeiten klar zu regeln, und elektronische Siegel in Kombination mit automatisierten Verifizierungsprozessen einführen. Ferner gilt es, eine geeignete DPP-Strategie festzulegen – etwa durch Eigenentwicklung oder Zukauf sowie durch die Auswahl einer eigenständigen oder integrierten Lösung – und sicherzustellen, dass PLM-, ERP- und andere Lifecycle-Systeme mit dem zukünftigen EU-Register verbunden werden können. Durch frühzeitige Umsetzung senken Organisationen nicht nur künftige Compliance-Risiken, sondern schaffen messbare Mehrwerte: automatisierte und skalierbare Compliance-Prozesse, schnellere Audits mit weniger manuellen Schritten, verbesserte Datenqualität und Transparenz in der Lieferkette, gestärktes Vertrauen durch glaubwürdige Nachhaltigkeitsnachweise sowie eine effektivere Zusammenarbeit mit Partnern und Aufsichtsbehörden.

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