Videoidentifikation für
Finanzintermediäre in der
Schweiz

Die elektronische Signatur benötigt eine eindeutige Identifikation der Nutzer. Unsere Videoidentifikation in Zusammenarbeit mit unserem Partner Intrum ermöglicht eine FINMA- konforme Identifikation mit der Aufnahme einer Authentifizierungsmethode für das qualifizierte elektronische Signieren. Dieser Identifikationsprozess ermöglicht einem Nutzer das beliebig häufige Signieren ohne erneute Identifizierung bei jeder Signatur. Die Prozesse zwischen dem Partner Intrum und Swisscom sind regulatorisch abgestimmt und entsprechenden den gesetzlichen Anforderungen gemäss VZertES Art. 7 b).

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und kostenlose Beratung.


    Ihre Vorteile durch eine Integration der FINMA – konformen Videoidentifikation

    Effizienz: Einmal registrieren – beliebig oft signieren

    Mit einer einmaligen Registrierung und Identifikation durch die Videoidentifikation können Ihre Kunden mehrfach signieren in Ihrer Bankapplikation signieren und somit den Signing Service nutzen. Bis zu 5 Jahre (abhängig von der Gültigkeit des vorgelegten Ausweisdokumentes) ist keine neue Identifikation notwendig. Im Signaturprozess wird lediglich das Authentisierungsmittel auf dem Mobiltelefon zur Willensbekundung der Signatur eingesetzt.

    Rechtskonform

    Die Methode ist massgeschneidert für qualifizierte Signaturen im Schweizer Finanzbereich. Signierende können nach der Videoidentifikation nur die jeweilige Signaturapplikation des Finanzintermediärs oder der Bank nutzen. Unsere Auditoren prüfen laufend unsere Prozesse und Systeme als akkreditierter Zertifizierungsdienst gemäss ZertES in der Schweiz.

    Datenverarbeitung in der Schweiz

    Viele Finanzintermediäre und Banken der Schweiz legen Wert darauf, dass Ihre Daten nur in der Schweiz selbst und vom hiesigen Personal bearbeitet werden. Mit Intrum wurde ein Partner gefunden, der seine Datenverarbeitungssysteme und die manuelle Videoidentifikation mit eigenem Personal nur in der Schweiz betreibt.

    GWG-konformes Onboarding und Signatur in einem Schritt

    Unser Partner Intrum arbeitet im Auftrag des Finanzintermediärs und erhebt alle notwendigen Daten, die für ein Onboarding im Sinne der Geldwäsche für die Bank notwendig ist. Zugleich werden die für die qualifizierte elektronische Signatur notwendigen Daten an Swisscom weitergegeben, ohne dass hierfür eine erneuter Identifizierungs- und Registrierungsprozess notwendig ist.

    Prozess-
    schritte

    Im Folgenden wird der Prozessablauf erläutert, der sich typischerweise ergibt, wenn
    eine Person die Registrierung auf der Plattform eines Finanzintermediärs oder einer
    Bank durchführt.

    1. Videoanruf zu einem Agenten

    Der Finanzintermediär wird Sie zum Videoidentifikationsdienst von Intrum weiterleiten. Für die Registrierung ist ein Browser notwendig, eine hochauflösende Kamera und ein Mikrofon. Die Benutzerführung ist in allen gängigen Sprachen der Schweiz möglich.

    2. Überprüfung der Personendaten

    In einem Videochat mit einem Videoagenten unseres Partners Intrum werden ihre Daten erfasst, hierfür müssen Sie das geeignete und gültige Ausweisdokument (in der Regel eine ID-Karte oder Reisepass) vor Ihrer Kamera halten und den Anweisungen des Videoagenten folgen.

    3. Eingabe und Überprüfung Ihrer Mobilnummer

    Es wird abschliessend ihre Mobilnummer abgefragt und überprüft. Diese wird mit einem Einmalpasswort überprüft, dass per SMS an Ihre angegebene Mobilnummer ausgesendet wurde. Dadurch wird ihr Mobilgerät als Authentifizierungsmittel mit ihrer Registrierung und Identifikation verknüpft. Alle diese Daten werden sowohl an den Finanzintermediär als auch an den Zertifizierungsdienst von Swisscom weitergegeben.

    4. Bestätigung der Nutzungsbestimmungen und Signieren

    Sie erhalten eine SMS mit einem Link zu den Nutzungsbestimmungen auf ihre registrierte Mobilnummer. Diese müssen sie bestätigen, um den Signing Service mit der elektronischen Signatur nutzen zu können. Die Bestätigung der Nutzungsbestimmungen kann entweder mit der vorab installierten und aktivierten Mobile ID SIM (nur CH) respektive Mobile ID App mit Fingerprint oder Face Recognition oder durch ein selbst gesetztes Passwort mit Zusendung eines Einmalcodes per SMS erfolgen. Das gewählte Authentisierungsmittel bei der Bestätigung der Nutzungsbestimmungen verwenden Sie dann für künftige Signaturen auf Dokumenten in der Plattform ihres Finanzintermediärs oder ihrer Bank.

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    Vertrag mit Intrum

    Kontaktieren Sie uns für die Vertragsgestaltung Ihrer Lösung. Wir werden Sie mit unserem Partner in Verbindung bringen. Die Videoidentifikationsdienstleistung wird im direkten Vertragsverhältnis des Finanzintermediärs mit unserem Partner Intrum erbracht, die Signaturdienstleistung im direkten Vertragsverhältnis mit Swisscom Trust Services. Die Verträge mit Swisscom Trust Services umfassen einen RA-Delegationsvertrag zur Ausübung der Registrierungsstellentätigkeit des Finanzintermediärs für die Signatur und eine Annahmeerklärung, die den Betrieb einer konformen Teilnehmerapplikation zum Signieren ermöglicht. Der Partnervertrag zwischen Intrum und Swisscom sichert den rechtskonformen Erhalt der Identitäts- und Registrierungsnachweise, die zum Erbringen der Signaturdienstleistung benötigt werden.

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