Vertragsverhältnis mit Intrum und Swisscom Trust Services
Als Finanzdienstleister schliessen Sie zuerst einen Vertrag mit Intrum ab, der den FINMA-konformen Videoidentifikationsservices erbringt und regelt.
Gleichzeitig schliessen Sie einen Vertrag mit Swisscom Trust Services oder einem autorisierten Reseller ab, der den elektronischen Signaturservice erbringt. Die Verträge mit Swisscom Trust Services umfassen einen sogenannten RA-Delegationsvertrag zur Ausübung der Registrierungsstellentätigkeit des Finanzdienstleisters für die elektronische Signatur und eine Annahmeerklärung, die den Betrieb einer konformen Teilnehmerapplikation zum Signieren ermöglicht.
Zusätzlich gibt es ein Vertragsverhältnis zwischen Intrum und Swisscom Trust Services regelt den Austausch von Identitätsdaten zwischen Intrum und Swisscom Trust Services, die für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich sind.