Facts & FiguresVideoidentifikation für Finanzintermediäre

ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur nach ZertES in der Schweiz und fortgeschrittene elektronische Signatur nach eIDAS in der EU

Gesetzliche Ausgangslage

Das Schweizer Signaturgesetz ZertES sieht derzeit noch vor, dass qualifizierte elektronische Signaturen nur dann geleistet werden können, wenn eine Überprüfung der Identität in physischer Präsenz stattgefunden hat. Lediglich die Verordnung VZertES macht in ihrem Kapitel eine weitere Ausnahme: Finanzintermediäre können auch die FINMA Rundschreiben 2016/7 konforme Videoidentifikation nutzen, damit aufbauend auf dieser Identifikation auch eine qualifizierte elektronische Signatur geleistet werden kann. Für fortgeschrittene Signaturen hingegen kann die Videoidentifikation in allgemeiner Form auch für andere Anwendungsfelder genutzt werden

Authentisierung und Fernsignatur

Wird basierend auf einer Fernsignatur eine elektronische Signatur ausgestellt, so kann das nur dann geschehen, wenn ein hinreichend sicheres und auditiertes Authentifizierungsmittel verwendet wurde. Dieses muss bereits während der Registrierung dem Signierenden zugeordnet werden.

Zusammenarbeit mit Intrum

Viele Banken setzen auf die FINMA-konforme Videoidentifikation der Fa. INTRUM, die komplett in der Schweiz alle Daten für Ihre Bankkunden und andere Kunden bearbeitet. Um umständliche Einzel Auditierungen zu vermeiden, hat Swisscom mit Intrum zusammen ein Angebot ausgearbeitet, welches einen freigegebenen Videoidentifikationsprozess gemeinsam mit einer Registrierung für die Standardauthentisierungsmittel der Swisscom Trust Services (MobileID oder Passwort/OTP-SMS Kombination) ermöglicht. Somit können Banken, die diese Videoidentifikation in Zusammenarbeit mit Swisscom nutzen, direkt ihre Signaturapplikationen an den Signing Service von Swisscom anschliessen ohne weitere Auditkosten und Freigabeverfahren.

 

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Vertragsbeziehungen

Der Finanzintermediär schliesst mit der Fa. Intrum einen Vertrag über FINMA konforme Videoidentifikation ab. Gleichzeitig wird mit Swisscom Trust Services oder autorisiertem Reseller ein Vertrag über die Signatur und mit Swisscom direkt ein Vertrag über die Delegation der Registrierungsstellentätigkeit unterzeichnet. Dieser verweist auf das zwischen Intrum und Swisscom vereinbarte Konzept der Videoidentifikation und Einlieferung der Registrierungsdaten durch Intrum bei Swisscom.

 

 

Facts & Figures

Partner Intrum AG

Intrum AG

Partner für digitales Onboarding, seit 2016 über 100 Kunden mit über 150’000 Videoidentifikationen jährlich in der Schweiz (z.B. Neon, Postfinance, Swisslife, Bitcoin Suisse, Berner Kantonalbank etc.). Abdeckung von ID Dokumenten von 195 Staaten, exklusiver Partner von IDnow in der Schweiz.

Der Service ist Montag bis Samstag, von 7:00h morgens bis 22:00h abends verfügbar.

Kontakt

 

Anforderungen an Signierende?

Der Signierende muss sich mit einem ID Dokument aus einem der 195 abgedeckten Staaten identifizieren. Hierfür nutzt er den Browser mit Webcam seines PC oder Smartphones. Die Videoidentifikation erfolgt im Live-Chat in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen des Auftraggebers und der Vorgaben aus dem Signaturgesetz und den Anforderungen des Datenschutzes.

Authentifizierung

Einmal registrieren, beliebig oft signieren

Die Videoidentifikation muss bis zum Gültigkeitsablauf des ID Dokumentes oder binnen 5 Jahren nur einmal durchgeführt werden. Basierend auf der während der Videoidentifikation hinterlegten Mobilfunknummer kann der Signierende beliebig häufig signieren und muss nur die Signaturen mit einem der folgenden Authentifizierungsverfahren freigeben:

  • Mobile ID (verfügbar für Kunden von Swisscom, Sunrise und Salt)
  • Mobile ID App, App mit Möglichkeit zweiter Faktor Biometrie
  • Kombination aus Passwort (bei Registrierung festgelegt) und zusätzlichem Einmalcode, der per SMS übertragen wird

Teilnehmerapplikation

Die Signaturapplikation wird von den Finanzintermediären gestellt oder Partnern von Swisscom gestellt, näheres unter Das Dokument verbleibt immer in der Signaturapplikation, Swisscom erhält nur einen Hash des Dokumentes. Hierfür wird ein Signaturbestellung ausgelöst, der Betreiber der Teilnehmerapplikation unterzeichnet noch eine regulatorisch erforderliche Annahmeerklärung zum Betrieb der Teilnehmerapplikation.

Signaturqualität

Signaturqualität: Fortgeschritten EU/CH oder Qualifiziert CH

Für Finanzintermediäre werden qualifizierte Signaturen ausgestellt. Sofern die Identifikation nicht für einen Finanzintermediär erfolgt, können fortgeschrittene Signaturen in der Schweiz und EU (eIDAS) ausgestellt werden. Alle Signaturen werden in Adobe mit grünem Haken angezeigt.

Kosten

Neben den Kosten im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Intrum AG entstehen im Vertragsverhältnis mit Swisscom oder dem Swisscom Partner Kosten gemäss Standardbestellformular:

  • Setupkosten für Endkunden
  • Jahresgebühren für den Signaturanschluss der Teilnehmerapplikation
  • Eventuelle Jahresgebühren beim Einsatz einer Docusign Schnittstelle

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