FINMA-konforme Videoidentifikation für Schweizer Finanzdienstleister

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Digitales Kunden-Onboarding und Signatur gemäss FINMA-Vorgaben

Unsere Videoidentifikationslösung in Zusammenarbeit mit unserem Partner Intrum ermöglicht eine FINMA-konforme Identifikation und Registrierung einer Authentifizierungsmethode für das rechtsgültige elektronische Signieren. Der Videoidentifikationsprozess ermöglicht Kunden von Finanzdienstleistern beliebig oft Dokumente mit einer qualifizierten Signatur zu unterschreiben ohne erneute Identifikation vor jedem Signaturvorgang. Die digitale Onboarding-Lösung von Intrum und Swisscom Trust Services ist regulatorisch abgestimmt und entspricht den gesetzlichen Anforderungen des VZertES Art. 7 (2).

Ferner bieten verschiedene Partner auch die Autoidentifikationslösung von Intrum in Zusammenhang mit einer FINMA-konformen Onboarding-Lösung an. Hierbei wird das während der Registrierung aufgenommene Ausweisbild mit einer QES und einer Identifikation nach VZertES Art. 5 (1) oder Art. 7 (1) versehen.

Vorteile der FINMA – konformen Videoidentifikation

Effizient

Mit einer einmaligen Registrierung durch die Videoidentifikation können Kunden in der Applikation des Finanzdienstleisters mit einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtsgültig unterschreiben. Dies bis zu 5 Jahre oder zum Gültigkeitsdatum des vorgelegten Identitätsdokumentes. Im Signaturprozess kann die Authentisierungslösung des Finanzdienstleister als Freigabemethode für die Signatur vom Kunden verwendet werden.

Rechtskonform

Die Identifikationslösung ist massgeschneidert für qualifizierte Signaturen für den Finanzmarkt der Schweiz. Kunden können im Anschluss an die Videoidentifikation nur die Signaturapplikation des Finanzdienstleisters oder der Bank nutzen. Unsere Auditoren prüfen laufend unsere Prozesse und Systeme als akkreditierter Zertifizierungsdienst gemäss ZertES in der Schweiz.

Datenverarbeitung in der Schweiz

Viele Schweizer Finanzdienstleister und Banken legen Wert darauf, dass Ihre Daten nur in der Schweiz selbst und vom hiesigen Personal bearbeitet werden. Mit Intrum wurde ein Partner gefunden, der seine Datenverarbeitungssysteme und die manuelle Videoidentifikation mit eigenem Personal nur in der Schweiz betreibt.

GWG-konformes Onboarding

Unser Partner Intrum arbeitet im Auftrag des Finanzdienstleisters und erhebt alle notwendigen Identitätsdaten, die für ein Onboarding im Sinne der Geldwäscherei für die Bank gemäss FINMA-Anforderungen notwendig ist. Zugleich werden die für die qualifizierte elektronische Signatur notwendigen Daten an Swisscom Trust Services weitergegeben, ohne dass hierfür eine erneute Identifikation notwendig ist.

Ablauf der Videoidentifikation mit Intrum

1. Weiterleitung zum Videoidentifikationsservice

1. Weiterleitung zum Videoidentifikationsservice

Der Finanzdienstleister leitet Sie zum Videoidentifikationsservice von Intrum weiter. Für die Identifikation und Registrierung benötigen Sie eine hochauflösende Kamera und ein Mikrofon. Die Videoidentifikation ist in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch verfügbar.

2. Videokonferenz mit Agenten

2. Videokonferenz mit Agenten

In einer verschlüsselten Videokonferenz werden ihre Identitätsdaten durch einen Videoagenten erfasst und geprüft. Dafür halten Sie ihr gültiges Ausweisdokument in die Kamera und folgen den Anweisungen des Videoagenten.

3. Prüfung der Mobilnummer

3. Prüfung der Mobilnummer

Abschliessend wird ihre Mobilnummer abgefragt und überprüft. Dafür erhalten Sie ein Einmalpasswort per SMS an Ihre angegebene Mobilnummer. Dadurch wird ihr Mobilgerät als Freigabemethode registriert. Alle erfassten Daten werden sowohl an den Finanzdienstleister und den Zertifizierungsdienst von Swisscom übermittelt.

4. Nutzungsbestimmungen akzeptieren und elektronisch Signieren

4. Nutzungsbestimmungen akzeptieren und elektronisch signieren

Abschliessend erhalten Sie eine SMS mit einem Link auf die Nutzungsbestimmungen von Swisscom Trust Services. Diese müssen Sie akzeptieren, um die elektronische Signatur nutzen zu können. Für die Akzeptanz verwenden Sie Ihre registrierte Freigabemethode. Dieses verwenden Sie künftig bei jedem Signaturvorgang auf Dokumenten, die Ihnen der Finanzdienstleister in seinem Portal zur Verfügung stellt.

Rechtsgültig und zertifiziert

Mit der FINMA-konformen Videoidentifikationslösung von Swisscom Trust Services und Intrum entscheiden Sie sich für einen akkreditierten Zertifizierungsdienstanbietern in der Schweiz für qualifizierte elektronische Signaturen. Wir berücksichtigen branchenspezifische Anforderungen und halten uns an Compliance Vorschriften und die Schweizerische Gesetze.

Schweizer Bundesgesetz ZertES

gemäss Art. 7 b) VZertES

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ETSI Normen für PKI

EN 319401, EN 319411-1, EN 319411-2, EN 419211-2, EN 419211-3, EN 419211-4, EN 419211-5, EN 419211-6, ETSI TS 119431-1, EN 419241-1, EN419241-2, EN419221-5, ETSI TS 119461, EN 319412-1, EN 319412-2, EN319412-3, EN 319412-5, RFC 5280, EN319421, EN319422

Wie Sie die Videoidentifikationslösung erhalten

Vertragsverhältnis mit Intrum und Swisscom Trust Services

Als Finanzdienstleister schliessen Sie zuerst einen Vertrag mit Intrum ab, der den FINMA-konformen Videoidentifikationsservices erbringt und regelt.

 

Gleichzeitig schliessen Sie einen Vertrag mit Swisscom Trust Services oder einem autorisierten Reseller ab, der den elektronischen Signaturservice erbringt. Die Verträge mit Swisscom Trust Services umfassen einen sogenannten RA-Delegationsvertrag zur Ausübung der Registrierungsstellentätigkeit des Finanzdienstleisters für die elektronische Signatur und eine Annahmeerklärung, die den Betrieb einer konformen Teilnehmerapplikation zum Signieren ermöglicht.

 

Zusätzlich gibt es ein Vertragsverhältnis zwischen Intrum und Swisscom Trust Services regelt den Austausch von Identitätsdaten zwischen Intrum und Swisscom Trust Services, die für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich sind.