Author: Peter Amrhyn

FAQ: PSD3, PSR und AMLA

Die EU-Formalitäten sind nicht immer leicht zu verstehen, aber es ist sehr wichtig, sie zur Einhaltung der Vorschriften zu kennen. Dasselbe gilt für PSD3, PSR und GwG. Um einen ersten Überblick zu geben, haben wir die wichtigsten Fragen zu den neuen Gesetzen in dieser FAQ zusammengestellt.

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Was sind PSD3, PSR und AMLA?
PSD3 (Payment Services Directive), PSR (Payment Services Regulation) und AMLA (Anti-Money Laundering Authority) sind drei zentrale Bausteine des sich weiterentwickelnden EU-Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen. PSD3 regelt vor allem die Zulassung, Lizenzierung und Aufsicht über Zahlungsinstitute. Die PSR legt unmittelbar geltende Anforderungen für Zahlungs- und E‑Geld-Dienstleistungen fest, unter anderem zu Betrugsprävention, Transparenz und Authentifizierung. Die AMLA ist die neue europäische Geldwäscherichtlinien‑Behörde, die nationale Aufsichtsbehörden koordiniert, Financial Intelligence Units (FIUs) unterstützt und ausgewählte grenzüberschreitend tätige Hochrisiko-Finanzinstitute direkt beaufsichtigt. 

 

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Wie sieht der Zeitplan für diese Änderungen aus?
Die Europäische Kommission hat die Vorschläge für PSD3 und PSR am 28. Juni 2023 veröffentlicht. Das Europäische Parlament und der Rat haben am 27. November 2025 eine vorläufige politische Einigung erzielt, die formale Annahme steht jedoch noch aus, bevor die endgültigen Rechtstexte in Kraft treten können. Anders als die PSR, die als Verordnung unmittelbar gilt, muss PSD3 in den Mitgliedstaaten zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie dort wirksam wird.  
 
Für die AMLA ist der Zeitplan bereits weiter fortgeschritten: Die AMLA-Verordnung wurde am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Behörde wurde am 26. Juni 2024 rechtlich errichtet, hat 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen und wird voraussichtlich ab 2028 mit der direkten Aufsicht über ausgewählte Institute beginnen.
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Wer wird von PSD3, PSR und AMLA betroffen sein?
PSD3 und PSR betreffen ein breites Spektrum von Zahlungsdienstleistern, darunter Banken, Zahlungsinstitute, E‑Geld-Institute, E‑Commerce-Plattformen, Marktplätze, Netzbetreiber sowie technische Dienstleister, die im EU-Zahlungsverkehr aktiv sind. Praktisch jedes Unternehmen, das Geld bewegt, Kundengelder treuhänderisch verwahrt oder den technischen Zugriff auf Finanzdaten ermöglicht, kann in den Anwendungsbereich fallen.  
 
AMLA hat ein enger gefasstes direktes Mandat als Aufsichtsbehörde, ihre Standards und Aufsichtserwartungen werden jedoch deutlich mehr Unternehmen beeinflussen – insbesondere in Bezug auf AML/KYC, Kundensorgfaltspflichten, Governance, Datenqualität und Prüfungsfähigkeit.
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Was ist im aktuellen Regulierungsrahmen neu?

Die wichtigste Änderung ist eine klarere Trennung zwischen der Beaufsichtigung von Instituten und den operativen Vorschriften für Zahlungsdienste. PSD3 modernisiert den Rahmen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten und E‑Geld-Instituten, während die PSR unmittelbar geltende Vorschriften einführt, die darauf abzielen, nationale Unterschiede innerhalb der EU zu verringern.

Der neue Rahmen legt einen stärkeren Schwerpunkt auf:

  • Betrugsprävention
  • Haftungsregeln
  • Kundenschutz
  • Verifizierung des Zahlungsempfängers
  • starke Kundenauthentifizierung
  • Verbraucherinformation
  • und eine kohärentere grenzüberschreitende Aufsicht.

AMLA erhält durch die neue AML/CFT-Architektur (Anti-Money Laundering/Countering the Financing of Terrorism) einen stärker zentralisierten Charakter – mit mehr Koordination, technischen Standards und höheren Erwartungen an die Datenqualität für die grenzüberschreitende Aufsicht.

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Was bedeutet dies für die Praxis?

Nach PSD3 müssen Banken, Fintechs und andere Finanzunternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, aber Kundschaft in mehreren Ländern bedienen, mit einer strengeren Prüfung der Governance, der Verwahrung von Kundengeldern, der Auslagerungen und der aufsichtsrechtlichen Meldungen rechnen. Nach PSR kann ein Anbieter, der Konto-zu-Konto-Zahlungen abwickelt, stärker haftbar gemacht werden, wenn er keine angemessenen Betrugspräventionsmaßnahmen, Kundenhinweise oder Empfängerverifizierungen implementiert. Nach AMLA muss eine grenzüberschreitend tätige Finanzgruppe mit Kundschaft und Verdachtsfällen auf Geldwäsche in mehreren EU-Ländern mit höheren Anforderungen an konsistente Daten, die Fallbearbeitung, die Dokumentationsqualität und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden rechnen. 

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Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

 

Organisationen sollten sich darauf vorbereiten, indem sie sowohl den Compliance-Aspekt als auch den Nachweis der Compliance in den Fokus rücken. Aufsichtsbehörden erwarten zunehmend, dass Unternehmen belegen können, wer was, wann, auf welcher Grundlage und unter welchen Kontrollen getan hat. Das bedeutet: Die Bereitschaft hängt nicht nur von Richtlinien ab, sondern auch von der Nachvollziehbarkeit, der Prozessintegrität, der Stärke der Authentifizierung und der Prüfbarkeit.

Praktische Vorbereitungsliste:

  • Erfassen Sie die Customer Journeys und internen Freigabeschritte, die das höchste Betrugs-, Haftungs- oder AML-Risiko darstellen – insbesondere Onboarding, Kontoeröffnung, Zahlungsfreigabe, Mandatsverwaltung sowie risikoreiche Änderungen an Kundendaten.

  • Identifizieren Sie Stellen, an denen Nachweise schwach, fragmentiert oder nur manuell rekonstruierbar sind, zum Beispiel bei der Einwilligungserfassung, der Vertragsannahme, der Identitätsprüfung, der Protokollintegrität oder in internen Freigabeprozessen.

  • Prüfen Sie, ob Authentifizierung, Empfängerprüfungen, Warnhinweise und Eskalationswege so gestaltet sind, dass sie den strengeren Anforderungen an Betrugsprävention und Erstattung im neuen Zahlungsrahmen entsprechen.

  • Stärken Sie die Prüfbarkeit von AML/CFT-Prozessen, einschließlich der Fallbearbeitung, der Dokumentationsqualität, der Datenherkunft (Data Lineage) und der Bereitschaft zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch.

  • Bauen Sie einen wiederverwendbaren Trust-Layer auf, statt einer Sammlung isolierter „Compliance-Flicken“ – sodass dieselben Digital-Trust-Komponenten Onboarding, Vertragsabschlüsse, Freigaben, Prüfpfade und Nachweise für Aufsichtsbehörden in diversen Anwendungsfällen unterstützen können.

Wie kann Swisscom Trust Services die Compliance-Bereitschaft unterstützen?

Swisscom Trust Services kann als praktischer Trust-Layer für Banken und Fintechs dienen, die mehrere regulatorische Anforderungen gleichzeitig erfüllen müssen. Qualifizierte elektronische Signaturen, qualifizierte Siegel und eIDAS-konformes Onboarding können dazu beitragen, rechtssichere, vollständig digitale Customer Journeys zu schaffen und gleichzeitig den Nachweis, die Authentizität, die Integrität und die Überprüfbarkeit in Bezug auf PSD3/PSR, AML/KYC, DORA, FIDA und zukünftige Wallet-basierte Szenarien zu unterstützen.

Wenn Sie tiefer in diese Themen eintauchen möchten, haben wir die wichtigsten Informationen in einem übersichtlichen Whitepaper zusammengestellt. Hier können Sie es kostenlos herunterladen.