Author: Ingolf Rauh

VZertES und TAV (neu) treten am 1.11.2025 in Kraft

Das Bakom hat bekannt gegeben, dass die - bereits auch im Webinar - vorgestellten Gesetzesänderungen zu TAV und VZertES am 1.11.2025 in Kraft treten. Für Änderungen bezüglich der Identifikation auf Basis ETSI EN 119 461 wird es eine Übergangsfrist bis voraussichtlich 30.6.2027 geben. Alle anderen Änderungen werden nach Veröffentlichung in Kraft treten. Hierzu zählen:

- neue ETSI Versionen, insbesondere auch die Änderungen in Bezug auf Cybersecurity

- ETSI EN 119 431-1: neue Auflagen bei der Freigabe von One-Shot Signaturen (z.B. Text herunterscrollen, max. 30 Minuten zwischen Ende Identifikation und QES), bei externer Freigabe durch Dritte Einsatz eines HSMs (z.B. Yubikey HSM) für mTLS Verbindung

- ETSI IN 119 461: strenge Reglementierung der Möglichkeiten zur  Identifikation, keine Nutzung von Bestandeskunden mehr für QES (Banken, Versicherung)

- QES durch QES: Ein mit einer beliebigen QES der Schweiz unterzeichneter Antrag auf QES reicht als Identifikation.

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