QES Ident Service

für reibungslose Identitätsprüfung nach dem deutschen Geldwäschereigesetz

GWG-konformes digitales Onboarding mit QES

Nach dem Deutschen Geldwäschereigesetz (GWG) müssen Verpflichtete Ihre Kunden oder Vertragspartner im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung und Sorgfaltspflicht eindeutig identifizieren. Im Kontext dieser gesetzlichen Vorschrift, unterstützt der QES Ident Service diese Identitätsprüfung und bietet ein Kombinationsverfahren aus Identifizierung und qualifizierter elektronischer Signatur nach der EU-Verordnung eIDAS an. Der QES Ident Service kann die physische Vor-Ort Identifikation von natürlichen Personen ersetzen und ermöglicht die digitale Identifizierung anhand eines deutschen Online Banking Kontos und Nachweis einer Referenzüberweisung.

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    Ihre Vorteile durch eine QES Ident Service Integration

    Schnelle Conversion

    Im Gegensatz zu einer Vor-Ort oder Video Identifikation kann das QES Ident Verfahren mit anschliessender qualifizierter Signatur medienbruchfrei innerhalb weniger Minuten online durchgeführt werden und ist rund um die Uhr verfügbar.

    Kostengünstig

    Aufgrund von geringen Abbruchraten bei der Identitätsprüfung und der Nutzung von automatisierten Prozessen ist QES Ident kostengünstiger im Vergleich zu anderen Identifikationsmethoden auf dem Markt

    Vertrauensvoll

    Durch Swisscom als zertifizierter Vertrauensdienst nach der EU-Verordnung eIDAS und einer Bank als Identifikationspartner und selber Verpflichteter wird die Sorgfaltspflicht im Kontext der Geldwäschereibekämpfung gewährleistet.

    Einfache Integration

    Die QES Ident Schnittstelle basiert auf bewährte Protokolle – REST API und kann mit wenig Aufwand und Zeit in einen bestehenden Kundenworkflow oder Anmeldeprozess integriert werden.

    Wie funktioniert QES Ident?

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    1. Eingabe von Personendaten

    Zum Zweck der GWG-konformen Identitäsprüfung, wird Ihr Kunde aus Ihrem Portal an eine besondere Identifikations-URL unseres Identifikationspartner weitergeleitet. Nach der Bestätigung der Nutzungsbestimmungen, gibt ihr Kunde seine persönlichen Informationen in die Webmaske ein: Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität sowie die Mobilnummer.

    Qes Ident 2 Dt@2x

    2. e-Banking Login und Referenzüberweisung

    Ihr Kunde wählt das Bankinstitut aus und loggt sich in sein deutsches Online Banking ein. Danach gibt er eine 10 Cent Überweisung an den Identifikationspartner frei und nutzt dafür die Transaktionsbetätigungsmethode seiner Bank.

    Qes Ident 3 Dt@2x

    3. Elektronische Signatur

    Ihr Kunde signiert qualifiziert elektronisch ein beliebiges Dokument, z.B. Ihr Antragsformular auf Kontoeröffnung. Hierfür erhält er per SMS einen Einmalcode, den er für die Signaturfreigabe eingibt. Anschliessend stehen Ihnen alle Registrierungsdaten inklusive Nachweis der Referenzüberweisung zur Verfügung.

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    Die Integration des QES Ident Services

    Der QES Ident Service mit seinem Identifikationsnachweis und Signatur wird komplett in einen Kundenworkflow oder Anmeldeprozess einer bestehenden Applikation eingebunden. Denkbar wäre, dass der Kunde der zu identifizierenden Person ein Dokument zur elektronischen Signatur anzeigt, z.B. eine Selbstauskunft oder Konteneröffnung. Anschliessend eröffnet der Kunde bei Swisscom einen Auftrag (1) für ein QES Ident und leitet die zu identifizierende Person an den Service weiter (4, 5, 6).

    Mit der Auftragseröffnung überträgt der Kunde bereits an den QES Ident Service die bekannten Daten zur Person (1), die die Person dann im Portal des Identifikationspartners von Swisscom nochmals (optional) überprüfen und korrigieren kann:

    • Vorname und Name,
    • Wohnanschrift,
    • Geburtsdatum,
    • Geburtsort
    • und Staatsangehörigkeit.

    Alle Daten bis auf den Geburtsort werden über eine bekannte deutsche Wirtschaftsauskunft geprüft und mit den Daten aus dem Online Banking Login abgeglichen. Anschliessend tätigt die überprüfte Person die Referenzüberweisung von seinem Konto in Deutschland aus auf das Konto des Identifikationspartners und erfüllt damit auch die GWG Anforderung der «Unmittelbarkeit» der zu erfolgenden Überweisung. Gleichfalls wird nun der Hash des Dokumentes qualifiziert elektronisch signiert, den der Kunde bei Auftragserteilung (1) auch an Swisscom übermittelt hat. Der signierte Hash wird vom Identifikationspartner an den Kunden zurückgesandt (8). Der Kunde kann aus dem signierten Hash ein signiertes Dokument erstellen. Damit ist sichergestellt, dass der Inhalt des Dokumentes sowohl von Swisscom als auch vom Identifikationspartner nicht lesbar ist.

    Der Kunde kann nun anhand der Trustlist der EU und des Zertifikates der Unterschrift oder auch mittels einer Abfrage bei einem Validator die Zulässigkeit der Signatur der Swisscom IT Services Finance S.E. prüfen. Überdies erhält der Kunde direkt vom Identifikationspartner der Swisscom Logdaten über die Referenzüberweisung (8). Somit ist die Identifikation durch die Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt.

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