Was ist, wenn eine Person nur ein Ausweisdokument in Papierform besitzt (z. B. einen italienischen Personalausweis)?
Bedeutet dies, dass diese Person sich nicht für die elektronische Signatur mit der RA-App identifizieren lassen und den Signing Service nutzen kann?
Richtig. Wenn eine Person keinen maschinenlesbaren Personalausweis oder Reisepass besitzt, kann sie nicht mit der RA-App für die elektronische Signatur identifiziert werden und kann daher den Signing Service nicht nutzen.