Wie wird eine persönliche Signatur mit Signing Service eingerichtet?

Der Kunde muss eine Konfigurations- und Akzeptanzerklärung unterzeichnen, die von der globalen Registrierungsstelle überprüft werden muss, um die Einrichtung zu starten. Die Erklärung enthält Verpflichtungen des Anbieters der Signaturanwendung, z. B. wie das zu signierende digitale Dokument angezeigt wird, wie der Zugang zum Dienst gesichert wird und welche Eigenschaften der Dienst des Kunden hat.

Eine weitere Anforderung ist das Zugriffszertifikat des Kunden, das die Kommunikation zwischen der Signaturanwendung und dem Signing Service sichert. Nach Prüfung der Konfiguration und der Annahmeerklärung erhält unser Einrichtungsteam einen Auftrag zur Aktivierung des Dienstes mit dem bereitgestellten Zugriffszertifikat und seinen ausgewählten Spezifikationen.

Bei qualifizierten Signaturen wird der Signierdienst zunächst für fortgeschrittene Signaturen aktiviert. Dann muss der in der Konfigurations- und Annahmeerklärung genannte Kunde mit einer fortgeschrittenen Beispielsignatur signieren. Wenn keine Signierfehler auftreten, wird der Signierdienst auf die Stufe der qualifizierten Signatur umgeschaltet, und der Kunde erhält eine Benachrichtigung. Fortan hat der Kunde zehn Tage Zeit, eventuelle Unregelmässigkeiten direkt an unser Einrichtungsteam zu senden. Wenn in dieser Zeit keine Beschwerden eingehen, wird die Verbindung zum Dienst akzeptiert.

Weitere Vorfälle können Sie dem 1st-Level-Support von Swisscom melden, wenn Sie einen direkten Vertrag mit Swisscom oder dem Reselling-Partner haben.