Wie können Behörden ohne UID Eintrag in der Schweiz ein geregeltes Siegel erhalten?
Behörden ohne UID Eintrag können ein Siegel der übergeordneten Behörde nutzen mit eigenem OU Eintrag.
Behörden mit UID-Einträgen (uid.admin.ch) müssen ein eigenes Behördenzertifikat beantragen. Sie können nicht das Siegel der übergeordneten Behörde, welcher eine abweichende UID-Nummer hat, verwenden.
Die Ausstellung eines Behördenzertifikats auf die UID der übergeordneten Behörde ist weiterhin möglich. Es ist nicht notwendig, dass Direktionen, Dienststellen oder Ämter eigene Siegel verwenden, sofern sie über keine UID verfügen.
Für Behörden ohne eine UID ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Verwendung des Behördenzertifikats der übergeordneten Behörde
Beantragung eines eigenen Zertifikats unter der UID der übergeordneten Behörde. Die Spezifizierung der Behörde erfolgt über ein zusätzliches OU Feld. Sollte diese Behörde jedoch später eine eigene UID beantragen, muss ein eigenes Siegel beantragt werden.
Beantragung einer eigenen UID und Ausstellung eines eigenen Zertifikats unter eigener UID.