Im Allgemeinen sollte das Unternehmen Vertreter benennen. Diese Vertreter sollten in einem Handels- oder Unternehmensregister eingetragen sein oder über entsprechende Vollmachten des Unternehmens verfügen. Die Vertreter müssen von einem Vertreter der Registrierungsbehörde (RA-Agent) oder über unser Online-Registrierungsportal identifiziert werden.
Bei der Versiegelung dient das SSL-Zugangszertifikat zwischen der Signaturanwendung des Kunden und Swisscom als Genehmigungsmittel für das Unternehmen. Daher muss der Vertreter des Unternehmens das Zugangszertifikat an Swisscom weitergeben.
Bei fortgeschrittenen Siegeln genügt eine einfache Übermittlung. Bei qualifizierten Siegeln erstellen die Vertreter und Swisscom das Zugangszertifikat in einer gemeinsamen Übergabezeremonie. Die Vertreter des Unternehmens sind verpflichtet, ihren privaten Schlüssel auf einem Kryptogerät zu speichern (Standard: mindestens FIPS 140-2 Level 2).
Bitte beachten Sie: In der Schweiz können nur Unternehmen, die im UID-Register eingetragen sind, elektronische Siegel bestellen.