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Mit welcher Signaturstufe und in welchem Rechtsbereich kann eine Person nach der Identifizierung elektronisch signieren?

Es hängt von drei Hauptfaktoren ab:

Erstens von der Identifizierungsmethode, die eine Person durchgeführt hat. Unser Smart Registration Service (SRS) bietet eine Auswahl an verschiedenen Identifizierungsmethoden, die die Registrierung für die verschiedenen Signaturstufen ermöglichen:

SRS Video EU, SRS Bank DE, SRS Selfie Ident EU und SRS eID DE ermöglichen die Registrierung für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) in der EU/EWR gemäss der EU-Verordnung eIDAS und die fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) in der Schweiz gemäss dem Schweizer Signaturgesetz ZertES.

SRS Video CH und SRS Auto Ident CH ermöglichen die Registrierung für qualifizierte elektronische Signaturen in der Schweiz nach dem Schweizerischen Signaturgesetz ZertES und fortgeschrittene elektronische Signaturen in der EU/EWR nach der EU-Verordnung eIDAS.

Zweitens hängt es davon ab, welche Bedingungen die Person nach dem Identifikations- und Registrierungsprozess akzeptiert hat. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden, beide Bedingungen des Signierdienstes für die Rechtsräume Schweiz (nach dem ZertES-Bundesgesetz) und EU/EWR (nach der eIDAS-Verordnung) zu akzeptieren, damit sie sich alle Optionen offen halten.

Schliesslich hängt es davon ab, welche Signaturanwendung unserer Partner die Person für ihre elektronische Signatur verwenden möchte.