Validierung elektronischer Signaturen in der Schweizer Gerichtsbarkeit (gemäss Schweizerischem Signaturgesetz ZertES)
Sie können Validator.ch verwenden, einen Dienst der Schweizerischen Bundesverwaltung.
Validierung elektronischer Signaturen im EU/EWR-Raum (gemäss der EU-Verordnung eIDAS)
Option 1: Sie können die Signaturprüfung der österreichischen Regulierungsbehörde für Rundfunk und Telekommunikation (RTR) nutzen.
Option 2: Sie können die Validierung einer Signatur durch die Europäische Kommission nutzen.
Wichtiger Hinweis: Damit Sie es wissen, die Validatoren der EU-Mitgliedstaaten müssen noch harmonisiert werden. Bestimmte Validierungs-Portale können qualifizierte elektronische Signaturen als ungültig einstufen, obwohl sie die Anforderungen gemäss der EU-Verordnung eIDAS erfüllen. Die EU ist für die Arbeit an der Harmonisierung verantwortlich.
Beachten Sie, dass Sie nur qualifizierte elektronische Signaturen (QES) validieren können. Es gibt keine Validatoren für fortgeschrittene elektronische Signaturen (FES).