Was ist zu tun, wenn jemand nur eine Kopie eines Ausweisdokuments zur Identifizierung mit der RA-App vorlegt?

Kann ich als RA-Agent die Person für die elektronische Unterschrift identifizieren?

Nein. Das Scannen von Kopien von Personalausweisen oder Reisepässen mit der RA-App ist verboten. Der Grund dafür ist, dass die Sicherheitsmerkmale auf einer Kopie nicht überprüft werden können.