Muss der RA-Agent von Swisscom autorisiert sein, wenn er Personen für Unterschriften nach EU und Schweizer Recht identifiziert?

Dies geschieht indirekt. In der Praxis funktioniert der Prozess folgendermassen:

  1. Eine Organisation unterzeichnet den RA-Agenturvertrag mit Swisscom.
  2. Im RA-Agenturvertrag legt das Unternehmen den ersten Master-RA-Agenten fest, der für die RA-Agentur verantwortlich sein wird.
  3. Die anfänglichen Master RA-Agenten werden entweder von Swisscom oder in einer Online-Identifizierung über unser Online-Registrierungsportal SRS Ident identifiziert.
  4. Nach erfolgreicher Identifizierung des Master RA-Agenten richtet Swisscom die RA-Agentur der Organisation und das RA-Admin-Portal ein und weist die Rolle des Master RA-Agenten zu.
  5. Der anfängliche Master RA absolviert zwei E-Learnings über die Verantwortlichkeiten der RA-Agentur als Master RA-Agent und die Nutzung der RA-App.
  6. Nach der Schulung kann der Master-RA-Agent auf das RA-Admin-Portal und die RA-App zugreifen, mit der Verwaltung der RA-Agentur der Organisation beginnen, neue RA-Agenten ernennen und die Person für die elektronische Signatur gemäss EU und Schweizer Recht identifizieren. Wenn der Master-RA-Agent neue RA-Agenten innerhalb der RA-Agentur ernennt, müssen diese das grundlegende E-Learning des RA-Agenten durchführen.