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Ist die Registrierung für fortgeschrittene elektronische Signaturen ebenfalls fünf Jahre lang gültig, wie bei qualifizierten elektronischen Signaturen?

Ja. Personen, die für fortgeschrittene elektronische Signaturen identifiziert wurden, müssen sich ebenfalls nach fünf Jahren erneut registrieren. Es ist ausreichend, wenn der Personalausweis oder Reisepass zum Zeitpunkt der Identifizierung gültig ist. Wenn das Ausweisdokument innerhalb von fünf Jahren abläuft, ist eine erneute Registrierung nicht erforderlich.

Bei qualifizierten elektronischen Signaturen ist Ihre Registrierung bis zum Ablaufdatum Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) oder für maximal fünf Jahre nach Ihrer Identifizierung gültig. In einigen Fällen kann die Gültigkeit Ihrer Registrierung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf einen kürzeren Zeitraum beschränkt sein, z. B. bei der Identifizierung von Banken.