Einhaltung des Datenschutzes durch den Signing Service

Im Rahmen der laufenden Audits muss Swisscom sicherstellen, dass alle strengen Datenschutzanforderungen, die für die Ausstellung elektronischer Signaturen erforderlich sind, eingehalten werden, sowohl gegenüber der Zertifizierungsstelle in der Schweiz als auch gegenüber der Konformitätsbewertungsstelle in Österreich. Das bedeutet, dass die Anbieter von Vertrauensdiensten und Zertifizierungsdiensten zusätzlich zur Selbstdeklaration durch die Gesetzgebung und internationale Standards wie ETSI 319 401 verpflichtet sind, einen angemessenen Datenschutz für alle personenbezogenen Daten nachzuweisen und auditieren zu lassen.