Dieses Gesetz erlaubt Videoidentifikation, auch für Nicht-Finanzintermediäre, während der Zeit der Coronamassnahmen. Somit kann auf Face2Face basierte Identifikation verzichtet werden. Videoidentifikation aus dem eIDAS Raum sind ebenfalls explizit erlaubt. Der Swisscom Smart Registration Service ermöglicht nun Partnern und grossen Kunden solche Identifikationen anzubieten. Start ist die zweite Aprilhälfte. Erfahren Sie mehr in der aktuellen Medienmitteilung:
Coronavirus: Befristete Änderung der Verordnung über die elektronische Signatur