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Wenn ich für zwei Unternehmen arbeite und von einem der Unternehmen zum RA-Agenten ausgebildet werde, darf ich dann als RA-Agent für beide oder nur für eines der Unternehmen tätig sein?

Sie können für das Unternehmen tätig werden, das einen gültigen RA-Agenturvertrag mit Swisscom hat und dessen Master RA-Agent Sie als RA-Agent ernannt hat. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass sie einen aktuellen Vertrag mit diesem Unternehmen haben, z. B. einen Arbeitsvertrag, befristet oder fest, einen Projektauftrag oder Ähnliches. Wenn eine Person für zwei Unternehmen arbeitet, müssen beide Unternehmen einen Vertrag mit einer RA-Agentur haben, und diese Person muss in beiden RA-Agenturen die Rolle eines RA-Agenten haben, damit sie auch Personen für beide RA-Agenturen identifizieren kann.

Nur damit Sie es wissen: Als RA-Agent können Sie Personen nach Belieben identifizieren, auch Personen von externen Unternehmen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erlaubt, dass unternehmensfremde RA-Agenten für eine RA-Agentur arbeiten.