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Warum benötige ich ein Passwort und einen einmaligen SMS-Code, um eine qualifizierte elektronische Signatur zu genehmigen?

Für die qualifizierte elektronische Signatur ist aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Schweizerischen Signaturgesetzes ZertES und der EU-Verordnung eIDAS ein 2-Faktoren-Signaturprüfverfahren vorgeschrieben. Das Mittel zur Genehmigung einer Signatur sollte aus zwei Faktoren aus drei Kategorien bestehen: Besitz, Wissen oder Biometrie.

Der Empfang eines SMS-Codes auf Ihrem Mobiltelefon steht für Besitz, aber es fehlt ein zusätzlicher Faktor aus den anderen beiden Kategorien. In diesem Fall muss für die Genehmigung einer qualifizierten elektronischen Signatur ein Passwort hinzugefügt werden, das Wissen repräsentiert.