Swisscom kann die Ausstellung qualifizierter elektronischer Signaturen nur in den Rechtsräumen der EU nach der EU-Verordnung eIDAS und der Schweiz nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur ZertES bestätigen.
Nach ZertES werden qualifizierte Signaturen nur in der Schweiz akzeptiert, und qualifizierte elektronische Signaturen nach eIDAS werden in der EU/EWR anerkannt.
Nur ein Anwalt kann prüfen, ob eine qualifizierte Signatur einem Vertrag entspricht. Das hängt mit der Unterschrift und anderen Aspekten zusammen, die in den Verträgen vereinbart werden können, z. B. Rechtsstatus, Gerichtsstand, Rücksendepflicht per Einschreiben usw. In diesen Fällen kann es bedeuten, dass keine elektronische Unterschrift akzeptiert wird und dass ein papierbasiertes Verfahren weiterhin vorgeschrieben ist.