Kann ich externe Mitarbeiter (z. B. Temporär-Mitarbeiter) in meiner Organisation als RA-Agenten einsetzen?

Als Master RA-Agent können Sie externe Mitarbeiter (z. B. temporäre Mitarbeiter) als Standard RA-Agenten ernennen, wenn der jeweilige Mitarbeiter im Namen Ihrer Organisation arbeitet und einen gültigen Vertrag mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation hat.

Bitte vergessen Sie nicht, die Rolle «RA-Agent» für diesen externen Mitarbeiter zu löschen, wenn er nicht mehr für Ihr Unternehmen arbeitet.