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  2. Allgemeine rechtliche und regulatorische Fragen

Ist die qualifizierte elektronische Signatur von Swisscom in allen europäischen Ländern anerkannt?

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung eIDAS (Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) hat die EU eine rechtliche Grundlage für eine europaweit gültige elektronische Kommunikation und eine sichere elektronische Identifizierung geschaffen. Vertrauensdienste, z. B. elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Zustelldienste, Zertifikate, unterstützen Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen beim Austausch digitaler Dokumente, z. B. Verträge, Bestellungen usw., innerhalb der EU auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage. Diese EU-Verordnung ersetzt die nationalen Signaturgesetze und -verordnungen der EU-Mitgliedstaaten.

Nach dieser Verordnung (EG) Nr. 910/2014/EU (eIDAS-Verordnung) haben die nationalen Vertrauenslisten konstitutive Wirkung. Mit anderen Worten: Ein Vertrauensdiensteanbieter und seine Dienste sind zertifiziert, wenn sie auf der vertrauenswürdigen Liste stehen. Folglich profitieren alle EU-Bürger, Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen von der rechtlichen Wirkung eines bestimmten qualifizierten Vertrauensdienstes nur dann, wenn er in der vertrauenswürdigen Liste aufgeführt ist.

Die Tochtergesellschaft von Swisscom in Wien, Österreich, Swisscom IT Services Finance S.E., ist ein zertifizierter Vertrauensdiensteanbieter mit qualifizierten Signaturen, Siegeln und Zertifikaten: https://eidas.ec.europa.eu/efda/tl-browser/#/screen/tl/AT

Swisscom IT Services Finance S.E. hat Swisscom (Schweiz) AG mit dem Betrieb des Treuhanddienstes beauftragt und die Aktivitäten der Registrierungsstelle an Swisscom (Schweiz) AG delegiert. Somit bietet Swisscom (Schweiz) AG den Service auf dem Markt an und nimmt Vertragsdokumente im Namen von Swisscom IT Services Finance S.E. entgegen.