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Hat eine qualifizierte Unterschrift eine höhere Beweiskraft?

Sowohl im Rechtssystem der EU als auch in dem der Schweiz gilt für qualifizierte Signaturen grundsätzlich die Umkehr der Beweislast. Das bedeutet, dass eine gegnerische Partei im Falle einer Anfechtung beweisen muss, dass die qualifizierte Signatur nicht korrekt ausgeführt wurde. Und natürlich kann Swisscom mit KPMG-zertifizierten Nachweisen bestätigen, dass die qualifizierte Signatur ordnungsgemäß ausgestellt wurde.