Aufgrund der nun doch anwachsenden Liste der Corona Risikogebiete in Europa und damit der faktischen Grenzschliessung sowie der auslaufenden Videoidentifikation in der ZertES lassen wir für die normalen Verträge auch weiterhin wieder QES aus EU/ZertES Raum sowie FES EU/ZertES zu. Ausnahme sind Anträge auf ein geregeltes Siegel - diese sind zwingend mit einer QES aus dem jeweiligen Rechtsraum zu unterzeichnen.