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Ankündigung: Neue Nutzungsbestimmungen für Signing Service

Geschrieben von Joseph Koenig | Feb 12, 2026 12:55:17 PM

Ankündigung: Hiermit informieren wir unser geschätzte Kunde, dass ab dem 2. März 2026 neue Nutzungsbestimmungen für unser Signing service (All In Signing Service) für den Rechtsraum EU in Kraft treten werden.

Inhaltliche Änderungen:

Wesentliche Änderungen sind:

  • Einbezug der geänderten Gesetzesgrundlage (EU: Regulierung 2024/1183 Änderungen an eIDAS)

  • Klarstellung der maximalen Gültigkeit einer Identifikation (5 Jahre maximal)

  • Angepasste Links zum Repository

  • Hinweis, dass One-Shot Signaturen auch ohne Nutzung eines Authentisierungsmittels möglich sind aufgrund der Änderung in der Gesetzgebung

  • Einbezug auch weiterer Authentisierungsmittel in den Beispielen, wie z.B. Passkey

  • Präzisierung des Ausschlusses von Risiken im Umsystem (Internet, SMS)

  • Hinweis und Aufforderung, die Statusseite zu abonnieren, um über Änderungen von Nutzungsbestimmungen, Incidents, etc. informiert zu sein.

  • Einbezug der Nutzungsbestimmungen in einfacher Sprache


Impact: End Nutzer bekommen ab diesem Zeitpunkt während dem Onboarding die neue Nutzungsbestimmungen angezeigt und zur Akzeptanz vorgelegt. D.h. nur neue Nutzer müssen diese Nutzungsbestimmungen akzeptieren.


Notwendige Handlungen:

Kunden und Partner die unsere Nutzungsbestimmungen in Ihrem eigenem Flow nicht eigenständig anzeigen und vom End Kunde akzeptieren lassen, müssen nichts tun. Die Nutzungsbestimmungen werden in dem Fall von Swisscom angezeigt.

Kunden und Partner die in Ihrem Flow unsere Nutzungsbestimmungen anzeigen und über die MAB Schnittstellen mitliefern empfehlen wir zu prüfen, dass die korrekte Dokumente angezogen werden (Siehe Hinweis) und am Nutzer gezeigt werden. Prozesse die über die MAB Schnittstelle gehen (Backend Calls) müssen die aktuelle Dokumenten-Hashs (Siehe Hinweis)  berechnen und mitliefern als Beweis der Nutzungsbestimmungen Akzeptanz.

Wenn die Implementierung gemäss Spezifikation gemacht wurde gibt es keinen Handlungsbedarf. 

Hinweis: Die Nutzungsbestimmungen sind Swisscom-seitig immer Aktuell hier Verfügbar: (zum Zeitpunkt dieses Posts noch in der alten Version)

Contact: Support für Swisscom Trust Services Partner (LINK)