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Video Identifikation - Swisscom Trust Services

Geschrieben von Peter Amrhyn | 01.11.2021 10:00:00

Was ist das Video Identifikationsverfahren?
Wann nutzt man die Identifikation per Video?
Was sind die Vorteile und wie läuft die Video-Identifikation ab?

Die Vorteile der Video-Identifikation

 

Flexibilität

Wann und wo Sie die Identitätsprüfung via Video durchführen möchten, bestimmen Sie allein. Die Video-Identifikation kann bequem von zu Hause oder unterwegs an Werk-, Wochenendtagen oder zum Feierabend via Laptop, Smartphone oder Tablet erledigt werden.

 

Effizienz

Eine Online-Identifikation via Video mit einem Agenten dauert in der Regel ca. 5 Minuten.

 

Sicherheit

Bei der Video-Identifikation werden nur die Daten erhoben, die nach den regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen eine Partnerapplikation benötigt, um Ihre Identität zur elektronischen Signatur zu bestätigen. Die Daten werden in sicherer und verschlüsselter Form weitergegeben.

Die Nachteile der Video-Identifikation

 

Keine 24/7 Verfügbarkeit

Obwohl die Video-Identifikation zu Stoss- und Randzeiten verfügbar ist, ist ein Nutzer gebunden an die Öffnungszeiten, in denen Video Agenten zur Verfügung stehen.

 

Variierende Wartezeiten

Abhängig von der Qualität der Internetverbindung, der verfügbaren technischen Hardware (Laptop oder Smartphone mit Webcam) oder der Auslastung der verfügbaren Video-Agenten zur Identitätsprüfung, können die Wartezeiten für den Nutzer unterschiedlich lang ausfallen.

 

Videosprache begrenzt

Die Korrespondenzsprache der Video-Agenten während der Online-Identitätsprüfung ist auf einen kleinen Pool an Sprachen begrenzt. Für Nutzer, deren Korrespondenz Sprache vom Video Identifikationsprovider nicht unterstützt wird, kann es während der Identitätsprüfung zu Verständnisproblemen mit dem Agenten führen.

So funktioniert die Video-Identifikation

 

 

Ablauf und Dauer der Video-Identifikation

  1. Als Kunde erhalten Sie von einem unserer Partner einen Link, der Sie auf das Portal des Identifizierungsproviders weiterleitet, damit Sie die Video-Identifikation starten und sich für die elektronische Signatur identifizieren und registrieren können.
  2. Nach der Zustimmung der Datenschutzerklärung werden Sie aufgefordert, ein Foto der Vor- und Rückseite des gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) aufzunehmen
  3. Nun wird die Verbindung zu einem Video Agenten hergestellt, der die Prüfung Ihrer Identität durchführt. In dem Video Call überprüft der Agent die Sicherheitsmerkmale, indem er Ihnen Anweisungen gibt, wie Sie Ihr Ausweisdokument in der Webcam bewegen sollen. Dadurch kann der Agent Ihre „Lebendigkeit“ bestätigen und ein „Fake Video“ ausschliessen.
  4. Um Ihre erfassten Identitätsdaten durch den Agenten zu bestätigen, erhalten Sie eine SMS vom Identifizierungsprovider, den Sie in der Maske während des Video-Calls eingeben.
  5. Nach der erfolgreichen Video-Identifikation erhalten Sie eine weitere SMS mit einem Link auf die Nutzungsbestimmungen von Swisscom Trust Services, damit Sie den Signing Service und die elektronische Signatur direkt nutzen können.

Der gesamte Prozess der Video-Identifikation dauert in der Regal ca. 5 Minuten.

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Video-Identifikation

Für die erfolgreiche Durchführung der Video-Identifikation online, ist ein gültiges Ausweisdokument notwendig. Dies kann entweder ein gültiger Personalausweis (ID-Karte) oder Reisepass sein. Ferner benötigen Sie als Kunde eine bestimmte technische Grundausstattung. Dieses beinhaltet:

  • Einen Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Mikrofon und Webcam. Die Webcam kann entweder im Gerät integriert oder extern angeschlossen sein.
  • Eine gute und stabile Internetverbindung
  • Eine aktualisierte Version des Internetbrowsers bzw. aktuelle mobile App Version, die vom Identifizierungsprovider zur Verfügung gestellt wird.

Anwendungsgebiete für Video-Identifikation

 

Digitale Eröffnung eines Bankkontos

Nach den Vorgaben des Geldwäschereigesetzes muss eine Person für die Eröffnung eines Banking Kontos identifiziert werden. Früher geschah dies persönlich in der Bankfiliale. In der Gegenwart bieten bereits diverse Online- und Direktbanken die Video-Identifikation für Ihre Kunden an.

Durch eine Integration unseres Smart Registration Service an Ihre Applikation oder Anwendung im Banking und Finanzen Umfeld, können Sie Ihren Endkunden die Video-Identifikation anbieten und so ein digitales Onboarding ohne Medienbruch ermöglichen.

Identifikation für elektronische Signatur

In bestimmten Branchen, wie der Finanz- oder Versicherungssektor, gibt es sehr hohe regulatorische Anforderungen, wodurch Verträge häufig noch händisch unterschrieben werden. Mittlerweile kann die handschriftliche Unterschrift auf Papier mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)  im digitalen Raum abgebildet werden. Durch der stetig wachsende Digitalisierung der Vertragsabwicklung im Unternehmen entfällt mit der QES in einem solchen Prozess die letzte Hürde einer rechtssicheren und eindeutigen Abgabe der Willensbekundung.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben (z. B. EU Verordnung eIDAS), muss für den Erhalt und der Nutzung einer QES eine Person einmalig identifiziert werden. Hierfür kann die Video-Identifikation neben weiteren innovativen Online-Identifizierungsmethoden genutzt werden.

 

Wie sicher ist die Video-Identifikation?

Mit der Video-Identifikation werden Identitätsdaten auf eine sichere Art und Weise online bestätigt. Die Anbieter von Video Identifikationsdiensten halten regulatorische und sicherheitstechnische Standards ein und werden regelmässig auf diese auditiert. Einer dieser Anforderungen beinhaltet u. a., dass die Online-Kommunikation zwischen der zu identifizierenden Person und dem Video Agenten über den Browser durchweg verschlüsselt und die Verbindung mindestens 2.048 Bit betragen muss. Auch spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. So werden bei der Video-Identifikation nur die Daten erhoben oder genutzt, die für die Identitätsfeststellung einer Person notwendig sind und auf einer jeweiligen gesetzlichen Grundlage basieren (z. B. Geldwäschereigesetz, Bafin Standards, FINMA Vorschriften (in der Schweiz) etc.).

Parallel sind auch Nutzer der Video-Identifikation angehalten, bestimmte sicherheitstechnische Massnahmen auf Ihren verwendeten Endgeräten zu gewährleisten. Dadurch kann das Risiko für Datenmissbrauch oder Hacking-Angriffe sehr gering gehalten werden. Folgende Massnahmen können von Nutzern für eine sichere Video-Identifikation von einer Person durchgeführt werden.

  •  Ausreichender Virenschutz auf dem Endgerät (PC, Laptop, Smartphone oder Tablet)
  • Durchführung von regelmässigen Sicherheits- oder Browser Updates
  • allgemeine sicherheitstechnische Vorsichtsmassnahmen; bspw. die Verwendung eines sicheren Passwortes oder Geräte Pins