Die Schweiz führt neue, strengere Richtlinien für digitale Ausweise ein. Wir erklären, was das bedeutet, warum Unternehmen weiterhin auf die Vorteile der Wallet-Integration setzen sollten und wie Swisscom dabei hilft, die technische und regulatorische Komplexität zu meistern.
Im vergangenen September stimmte das Schweizer Stimmvolk dem E-ID-Gesetz mit nur 50,39% zu – eines der knappsten Abstimmungsergebnisse, die man sich bei einer Volksabstimmung vorstellen kann. Die Botschaft des Volkes: Die Menschen wollten eine digitale ID, waren aber nicht ganz zufrieden mit der Art und Weise, wie sie eingeführt werden sollte.
So wurde der Bundesrat am 25. Februar 2026 über die konkreten Massnahmen informiert, die bis zur Einführung der e-ID umgesetzt werden sollen:
Strengere Datenzugriffskontrollen
Eine der grössten Befürchtungen im Zusammenhang mit digitalen Identitätssystemen ist die Gefahr einer übermässigen Sammlung von Personendaten. Die Schweiz reagiert direkt auf diese Befürchtung: Die neue Regelung sieht vor, dass nur noch Anbieter mit gesetzlicher Berechtigung die Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer) eines Nutzers abfragen dürfen .
Die swiyu Wallet blockiert automatisch jeden unberechtigten Versuch, auf diese Daten zuzugreifen.
Ein öffentliches Register für Datenabfragen
Anbieter, die Informationen von Nutzern abfragen wollen, müssen ihre beabsichtigten Datenabfragen und die Gründe dafür zuerst in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes registrieren. Damit wird Transparenz geschaffen, die bisher fehlte.
Wenn ein Anbieter mehr Daten anfordert, als er registriert hat, oder sich gar nicht registriert hat, wird das swiyu Wallet die Nutzer mit einer Warnung darauf aufmerksam machen und ihnen überlassen, ob sie ihre Daten freigeben wollen oder nicht. Die Nutzerinnen und Nutzer können einen Missbrauchsverdacht auch direkt beim BJ melden. In schwerwiegenden Fällen kann das BJ so weit gehen, einen Anbieter aus dem gesamten e-ID-Ökosystem auszuschliessen.
Unverkettbarkeit: Transaktionen bleiben privat
Ein zentrales Datenschutzmerkmal des Schweizer e-ID-Konzeptes ist die Unverkettbarkeit. Darunter versteht man die Idee, dass verschiedene Verwendungen der digitalen ID nicht miteinander verbunden werden können. Jeder Person werden mehrere technisch unterschiedliche E-IDs ausgestellt. Da jede nur einmal vorgelegt wird, können einzelne Transaktionen nicht miteinander in Verbindung gebracht werden. Wenn der Vorrat an IDs erschöpft ist, werden automatisch neue ausgestellt.
Wichtig ist, dass diese Funktion nicht von den unten beschriebenen Haushaltskürzungen betroffen ist und vom ersten Tag an voll funktionsfähig ist.
Das Schweizer Parlament hat das Budget für das E-ID-Projekt 2026 um 1,7 Millionen Franken gekürzt – die gute Nachricht ist, dass das Kernsystem nicht gefährdet ist. Die Sicherheit bleibt vollumfänglich erhalten, und die Infrastruktur, die vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation an zwei unabhängigen Standorten des Bundes betrieben wird, wird wie geplant weiterlaufen.
Die schlechte Nachricht: Mehrere geplante Erweiterungen sind auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Dazu gehören:
Integration mit internationalen E-ID-Systemen: Die grenzüberschreitende Erkennung wird warten müssen
Ein eidgenössischer Backup-Dienst für die swiyu Wallet
Ausgabe von E-IDs in Wallets von Drittanbietern: Nutzer sind vorerst auf die offizielle swiyu-App beschränkt
Unternehmen sollten den neuen Rechtsrahmen als Chance nutzen, um ihre Identifizierungs- und Onboarding-Prozesse an Wallet-konforme Standards auszurichten. Und warum? Einerseits können sich Unternehmen, die die E-ID-Akzeptanz frühzeitig integrieren, als vertrauenswürdige digitale Marktführer positionieren und von einer reibungsloseren und schnelleren Kundenakquise profitieren. Andererseits können Kunden, die sich auf manuelle Uploads, Videoidentifikation oder fragmentierte Authentifizierungssysteme verlassen, zu Anbietern wechseln, die schnellere und bequemere Erfahrungen bieten.
Wachen Sie eines Tages nicht auf und finden Sie sich auf der falschen Seite wieder. Beginnen Sie jetzt mit den Vorbereitungen für eine Integration.
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Unternehmen, die an einem Ökosystem für digitale Berechtigungsnachweise teilnehmen möchten, können Komplexität, Risiko und die Zeit bis zur Markteinführung reduzieren, indem sie mit einem erfahrenen Integrationspartner zusammenarbeiten. Die Implementierung von Berechtigungsnachweislösungen umfasst weit mehr als nur eine einfache API-Integration. Sie erfordert Fachwissen in den Bereichen Vorschriften, kryptografische Vertrauensinfrastrukturen, Interoperabilitätsstandards und Governance. Die zugrunde liegenden Technologien wie überprüfbare Berechtigungsnachweise, Public-Key-Infrastruktur, sichere Schlüsselverwaltung und selektive Offenlegung erfordern Spezialwissen, das viele Unternehmen nicht im Haus haben. Die neuen Richtlinien werden den gesamten Integrationsprozess zusätzlich komplizieren.
Swisscom bietet als Integrationspartner vorgefertigte, standardkonforme Komponenten, Managed Services und eine sichere Infrastruktur an, die die Implementierung vereinfachen, den Einsatz beschleunigen und die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten. Swisscom kann auch die neuen Anforderungen des Bundes erfüllen. So können sich Unternehmen auf die Integration von Wallet-Funktionen in ihre Customer Journey konzentrieren und gleichzeitig auf zertifizierte Experten verlassen, die die Sicherheits-, Compliance- und Betriebsrisiken im Zusammenhang mit digitalen Ausweis-Ökosystemen verwalten.